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EU-Kommissionschefin von der Leyen soll den neuen Mechanismus aktivieren, fordern die Abgeordneten.

© Francisco Seco/dpa

Rechtsstaatsmechanismus: Abgeordnete verlieren Geduld: EU-Parlament will Klage gegen Kommission einleiten

Die EU-Abgeordneten wollen, dass die Kommission den Rechtsstaatsmechanismus aktiviert. Kommende Woche soll der Druck auf die Brüsseler Behörde erhöht werden.

Das Europaparlament erhöht den Druck auf die EU-Kommission, um einen baldigen Start des so genannten Rechtsstaatsmechanismus sicherzustellen. Der neue Mechanismus ermöglicht die Kürzung von EU-Subventionen in Ländern wie Ungarn und Polen, falls dort von der Kommission rechtsstaatliche Mängel festgestellt werden, welche die ordnungsgemäße Verwendung von EU-Geldern gefährden.

Damit der Rechtsstaatsmechanismus demnächst wirksam wird, soll bei der Plenumssitzung des Europaparlaments am kommenden Mittwoch eine fraktionsübergreifende Resolution verabschiedet werden. Laut dem am Donnerstag und Freitag zwischen den Fraktionen abgestimmten Entwurf soll ein Verfahren in Gang gesetzt werden, welches in den kommenden Monaten gegebenenfalls zu einer Klage des Parlaments gegen die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Untätigkeit führen könnte.

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Bereits im März hatte das Europaparlament die Kommission aufgefordert, den Rechtsstaaatsmechanismus spätestens ab 1. Juni zu aktivieren.  Doch es tat sich nichts. Der Grund: Polen und Ungarn haben Bedenken gegen den Mechanismus. Die beiden Staaten haben beim EuGH eine Klage gegen das neue Sanktionsverfahren eingereicht, um damit die drohende Kürzung von EU-Subventionen abzuwenden. Vor diesem Hintergrund hatte die Brüsseler Behörde Ende des vergangenen Jahres nach der Grundsatzeinigung unter sämtlichen 27 EU-Staaten angekündigt, zunächst einmal mögliche Rechtsstaats-Verfahren gegen einzelne Staaten zurückzustellen.

Parlament beruft sich auf Artikel 265 des EU-Vertrages

Doch inzwischen geht vielen Europaabgeordneten die Geduld aus. Bei der geplanten Abstimmung am kommenden Mittwoch zeichnet sich eine breite Mehrheit für die sukzessive Einleitung eines Verfahrens nach Artikels 265 der EU-Verträge aus. In einem abgestuften Verfahren hätte demnach das EU-Parlament im kommenden Herbst die Möglichkeit, gegen die Kommission wegen Untätigkeit zu klagen.

Dass die Resolution zur Einleitung dieses Verfahrens am kommenden Mittwoch eine Mehrheit findet, gilt so gut wie sicher. Am Freitag stand ein breites fraktionsübergreifendes Bündnis aus der konservativen EVP-Fraktion, den Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken. Sie alle stehen hinter der Resolution, in der die Klage vor dem EuGH auf den Weg gebracht wird.

Die EVP, die bei der Aktion zunächst nicht an Bord gewesen war, erreichte in den Verhandlungen zwischen den Fraktionen über den Resolutionsentwurf noch eine Änderung, mit deren Hilfe eine überstürzte Einleitung des Verfahrens vermieden werden soll. Demnach soll EU-Parlamentspräsident David Sassoli nach Verabschiedung der Resolution ab kommenden Mittwoch maximal zwei Wochen Zeit haben, bevor er die Kommission zu einer Stellungnahme zum Rechtsstaatsmechanismus auffordert.

Klage könnte im Oktober eingereicht werden

Wenn die Resolution wie erwartet angenommen wird, hat die EU-Kommission wiederum zunächst eine zweimonatige Frist zur Stellungnahme. Falls EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen innerhalb dieser Frist den Rechtsstaatsmechanismus zur Anwendung bringt, wird die Klage-Drohung des Parlaments hinfällig. Anderenfalls hat das Parlament anschließend bis Oktober Zeit, um eine Klage vor dem EuGH einzureichen.

Abgeordneter Freund: In Polen und Ungarn werden Fakten geschaffen

Der Grünen-Europaabgeordnete Daniel Freund begründete den Schritt des Europaparlaments mit den Worten, dass die Kommission „den Schutz des Rechtsstaats in Europa bislang nicht ernst genommen“ habe. „Dabei werden in Polen und Ungarn jeden Tag Fakten geschaffen“, erklärte Freund weiter. Es könne nicht sein, dass Regierungschef Viktor Orban „ohne jedwede Sanktion Ungarn zu einer Diktatur umbaut“. Freund beklagte, dass es mit dem Rechtsstaatsmechanismus einen wirksamen Sanktionsmechanismus gebe, der aber „einfach nicht zum Einsatz gebracht wird“.

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