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Racial Profiling: UN kritisieren „Polizeikontrollen nach Hautfarbe“

Die Vereinten Nationen haben im Zusammenhang mit Polizeikontrollen allein „nach Hautfarbe“ Kritik an Deutschland geübt. Auch die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kritisierte die Polizeipraxis.

„Unabhängige, zivile Beratungsstellen bei der Polizei sind ebenso unabdingbar wie klare, interne Dienstanweisungen, die polizeiliches Fehlverhalten sichtbar machen und unterbinden“, sagte der UN-Berichterstatter gegen Rassismus, Mutuma Ruteere, am Montag in Berlin. Notwendig sei zudem die Erhebung statistischer Daten in allen Fällen von „Racial Profiling“ seitens der Polizeibehörden. In Deutschland werden solche Daten bislang nicht erhoben.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, kritisierte die Polizeipraxis „pauschaler Verdächtigungen aufgrund unveränderlicher Merkmale“ als „schweren Verstoß gegen die Menschenrechte“. „Immer wieder wenden sich Menschen an uns, die in Zügen oder auf Flughäfen nur wegen ihrer Hautfarbe oder ihrer Herkunft kontrolliert werden“, sagte Lüders. Sie erinnerte an ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom Oktober 2012. Danach sind Personenkontrollen aufgrund der Hautfarbe mit dem Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes unvereinbar. (dpa)

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