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Bundespolizisten am Bahnhof in Frankfurt am Main

© Boris Roessler/dpa

Racial Profiling: Gericht hält Zug-Kontrollen ohne Anlass für rechtswidrig

Weil nur sie ihre Ausweise zeigen mussten, klagte ein schwarzes Ehepaar gegen die Bundespolizei - und gewann. Die Richter halten deren anlasslose Kontrollen im Inland auch insgesamt für zweifelhaft.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einem schwarzen Ehepaar Recht gegeben, das - offenbar wegen seiner Hautfarbe - in einem Regionalzug von Bundespolizisten kontrolliert worden war. Außer von den beiden hatten die Polizisten von niemanden sonst in dem voll besetzten Zug zwischen Mainz und Köln die Papiere sehen wollen. Das Urteil könnte grundsätzliche Bedeutung haben, denn die Koblenzer Richter stellten auch fest, dass die Polizisten, die nach Schleusern und unerlaubt eingereisten Ausländern suchten, sowieso kein Recht zu Kontrollen in einem reinen Inlandszug hätten. Da solche Kontrollen in Grundrechte eingriffen, habe der Gesetzgeber sie begrenzt.

Gesetz für alle, betroffen nur Dunkelhäutige

Sollte das Urteil bestätigt werden, würden damit Polizeikontrollen ohne konkreten Anlass in den meisten Zügen rechtswidrig. Das Bundespolizeigesetz erlaubt in § 22 Kontrollen „zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet“ in Zügen und auf Bahnhöfen, „soweit auf Grund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilicher Erfahrung anzunehmen ist, dass diese zur unerlaubten Einreise genutzt werden“. Die Betroffenen dürfen angehalten, befragt, ihre Papiere und ihr Gepäck geprüft werden.
Immer wieder kritisieren Menschenrechtsorganisationen und Interessenverbände schwarzer Bürger, dass die Formulierung "Lageerkenntnisse und grenzpolizeiliche Erfahrung" Willkür ermöglicht. Vor allem aber treffe die Regelung, die dem Gesetz nach für alle gilt, tatsächlich nur Dunkelhäutige. Sie würden dadurch in aller Öffentlichkeit als potenzielle Kriminelle gebrandmarkt und gedemütigt, zudem werde dieser Öffentlichkeit nahegelegt, dass es einen Zusammenhang zwischen Hautfarbe und kriminellem Verhalten gibt. Die Europäische Grundrechte-Agentur stellt in einer am Montag veröffentlichten Studie über EU-Grenzübergänge fest, dass 79 Prozent der Bundespolizisten am Frankfurter Flughafen ethnische Merkmale für besonders hilfreich halten, um Ausländern ohne Papiere auf die Spur zu kommen. Sogar Vorgesetzte sahen sich darin von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz von vor zwei Jahren bestätigt, in dem jenes „Racial Profiling“ als rechtmäßig angesehen wurde – es wurde allerdings wenig später aufgehoben. Das aktuelle Urteil zur Kontrolle im Regionalzug Mainz-Köln fällten andere Richter des Koblenzer Gerichts.

"Folgenschwerer Paragraph"

Der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der schon vor zwei Jahren den Kläger vertrat und jetzt auch das Ehepaar aus Mainz, äußerte sich erfreut über die neue Entscheidung: Sollte sich die Auffassung des Koblenzer Gerichts durchsetzen, "bedeutet dies die faktische Abschaffung der Kontrollen anhand der Hautfarbe zumindest in den meisten deutschen Zügen und Bahnanlagen“. Er rechne wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils damit, dass es zur Berufung komme. Die Bundespolizei äußerte sich dazu bisher nicht.

Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) nannte das Urteil "wegweisend". Der "folgenschwere Paragraph" 22, Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes müsse abgeschafft werden, weil er "Beamte der Bundespolizei geradezu auffordert, Menschen aufgrund phänotypischer Merkmale oder zugeschriebener Herkunft zu kontrollieren".

Inzwischen entscheiden auch immer mehr Gerichte zugunsten Betroffener. Im Sommer letzten Jahres gewann ein aus dem Iran stammender deutscher Rechtsanwalt in Köln ein Verfahren gegen Bundespolizisten, die ihn und danach gezielt weitere Reisende mit dunkler Haut im Zug kontrollierten. In der vergangenen Woche wurde ein Polizeibeamter in Frankfurt am Main verurteilt, der einen schwarzen Ingenieur geschlagen hatte. Das Gericht stellte zudem fest, dass die Polizei unverhältnismäßig gehandelt hatte, als sie ihn, nach einem Disput über eine Fahrkartenkontrolle, fesselte und ihn im Streifenwagen abtransportierte.

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