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Der angeklagte russische Soldat Wadim Sch. vor Gericht.

© REUTERS/Viacheslav Ratynskyi

Prozess wegen Kriegsverbrechen in Kiew: Angeklagter russischer Soldat bittet vor Gericht um „Vergebung“

Die Tötung eines 62-jährigen Zivilisten hatte Wadim Sch. am ersten Prozesstag bereits gestanden. Nun wandte er sich an die Witwe des Mannes.

Der erste russische Soldat, dem seit Beginn des Ukraine-Kriegs in Kiew der Prozess wegen Kriegsverbrechen gemacht wird, hat vor Gericht um „Vergebung“ gebeten. „Ich weiß, dass Sie mir nicht vergeben können, aber ich bitte dennoch um Vergebung“, sagte der 21-jährige Wadim Sch. am Donnerstag bei der Verhandlung in Kiew zu der Frau des 62-jährigen Zivilisten, dessen Tötung er bereits gestanden hatte.

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Sch. wird vorgeworfen, den unbewaffneten Mann am 28. Februar im nordukrainischen Dorf Tschupachiwka aus einem gestohlenen Auto heraus erschossen zu haben. Auf die Frage, ob er sich schuldig bekenne, antwortete er vor Gericht mit „Ja“. Dem Soldaten aus dem sibirischen Irkutsk droht eine lebenslange Haftstrafe wegen Kriegsverbrechen und Mordes.

Der junge Mann wollte den ukrainischen Ermittlern zufolge nach einem Angriff auf seinen Konvoi in der Nordukraine mit vier Kameraden in einem gestohlenen Auto fliehen. Das Opfer war demnach Zeuge des Autodiebstahls. Vor Gericht bestätigte Sch. diese Darstellung.

Ein anderer russischer Soldat im Auto, der nicht sein Kommandeur gewesen sei, „hat mir gesagt, ich solle schießen“, schilderte er. „Er fing an, in einem energischen Ton zu sagen, dass ich schießen soll (und) dass ich eine Gefahr schaffen würde, wenn ich es nicht tue.“ Er habe aus der Nähe auf den 62-Jährigen geschossen. „Es hat ihn umgebracht.“

Die Ukraine wirft der russischen Armee vor, seit Beginn der Invasion am 24. Februar zahlreiche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Später am Donnerstag sollen Kriegsverbrecherprozesse gegen zwei weitere russische Soldaten beginnen. Wegen mutmaßlicher Völkerrechtsverbrechen ermittelt auch der Internationale Strafgerichtshof (IStGH). (AFP)

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