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Der Angeklagte Andre E. (M, hier ein Archivbild) muss hinter Gitter.

© Peter Kneffel/dpa

Update

Prozess in München: NSU-Helfer kommt wieder in U-Haft

Das Oberlandesgericht München sieht beim Neonazi André E. den Verdacht auf Schwerkriminalität und Fluchtgefahr - und lässt ihn in Untersuchungshaft nehmen.

Von Frank Jansen

Im NSU-Verfahren kommt der Angeklagte André E. nach Informationen des Tagesspiegels erneut hinter Gitter. Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München gab am Mittwoch dem Antrag der Bundesanwaltschaft statt, den Neonazi wieder in Untersuchungshaft zu schicken. Die Richter sehen bei André E. den Verdacht auf Schwerkriminalität und angesichts der hohen Strafforderung der Ankläger Fluchtgefahr, würde er auf freiem Fuß bleiben.

Bundesanwalt Herbert Diemer hatte am Dienstag im NSU-Prozess zwölf Jahre Haft gefordert. Der Strafsenat ließ E. in Gewahrsam nehmen und in die JVA Stadelheim bringen, in der bereits die Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben sitzen. Für Mittwoch lud der Vorsitzende Richter Manfred Götzl dann zur nicht-öffentlichen Anhörung zum Antrag auf Haftbefehl.

Der Verteidiger von E. sowie Anwälte von Beate Zschäpe und des Ex-NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben kündigten nach der Entscheidung des Strafsenats Befangenheitsanträge gegen die Richter an.

Staatsanwalt sprich von Beihilfe zum versuchten Mord

Da André E. nach seiner Festnahme im November 2011 nur knapp sieben Monate in U-Haft war, die auf eine Strafe angerechnet würden, droht ihm bei einer Verurteilung ein langer Gefängnisaufenthalt. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 38-Jährigen vor, die Terrorzelle NSU unterstützt und in einem Fall auch Beihilfe zu versuchtem Mord geleistet zu haben.

Der Anklage zufolge soll E. im Dezember 2000 ein Wohnmobil gemietet haben, das die NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Januar 2001 für den Anschlag auf ein iranisches Geschäft in Köln nutzten. Die Tochter des Einzelhändlers erlitt schwere Verletzungen.

André E. soll auch zwei weitere Wohnmobile gemietet haben, die Böhnhardt und Mundlos bei Raubüberfällen einsetzten. Im Januar 2007 soll der Neonazi bei der Polizei Beate Zschäpe als seine Ehefrau Susann E. ausgegeben und damit eine Enttarnung des NSU verhindert haben.

Ideologisch verbunden

Die Ankläger gehen davon aus, dass André E. ideologisch dem NSU verbunden war. Auf dem Bauch des Angeklagten prangt die eintätowierte Hassparole „Die Jew Die“ (Stirb Jude stirb). Auf E. sei für den NSU „unbedingter Verlass“ gewesen, sagte Bundesanwalt Diemer im Plädoyer. Auf den Antrag, ihn wieder in U-Haft zu stecken, schien er vorbereitet gewesen zu sein. Sein Verteidiger sagte am Dienstag, E. sei mit einer „gepackten Tasche“ nach München gekommen. Der Anwalt hält U-Haft für überflüssig, da sein Mandant sich als Ehemann und Vater dreier Kinder nicht absetzen würde.

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