zum Hauptinhalt
Todesopfer rechten Terrors. Walter Lübcke wurde am 1. Juni 2019 erschossen. Der mutmaßliche Mörder kommt nun vor Gericht.

© Swen Pförtner/dpa

Exklusiv

Prozess im Mordfall Lübcke: Oberlandesgericht Frankfurt will Hauptverhandlung am 16. Juni beginnen

Der Neonazi Stephan Ernst steht wahrscheinlich von Mitte Juni an vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, er habe Lübcke aus rechtem Hass erschossen.

Von Frank Jansen

Der Prozess gegen den Neonazi Stephan Ernst, den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke, beginnt vermutlich am 16. Juni. Das erfuhr der Tagesspiegel am Freitag aus Justizkreisen. Das Oberlandesgericht Frankfurt habe Termine bis Ende Oktober eingetragen, hieß es. Der Staatsschutzsenat unter Vorsitz von Richter Thomas Sagebiel müsse allerdings noch über die Zulassung der Anklage entscheiden. Das sei allerdings nur noch eine Frage von Tagen.

Die Bundesanwaltschaft wirft Stephan Ernst vor, am späten Abend des 1. Juni 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten auf der Terrasse von dessen Haus im nordhessischen Wolfhagen-Istha mit einem Schuss in den Kopf getötet zu haben. Ernst hatte nach seiner Festnahme zwei Wochen nach dem Attentat gestanden, Lübcke erschossen zu haben. Später zog Ernst das Geständnis zurück, die Bundesanwaltschaft hält ihn jedoch weiterhin für den Täter.

Der zweite Angeschuldigte, der ebenfalls rechtsextreme Markus H., soll Ernst zum Attentat ermuntert haben, unter anderem mit gemeinsamen Schießübungen. Ernst wird zudem vorgeworfen, im Januar 2016 im Kasseler Vorort Lohfelden einen Iraker niedergestochen zu haben. Der Flüchtling wurde lebensgefährlich verletzt.

Zur Startseite