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Ein Justizbeamter nimmt dem mutmaßlichen Islamisten Halil D. (M) am 21.01.2016 im Verhandlungssaal des Landgerichts in Frankfurt am Main (Hessen) die Handschellen ab, während sein Verteidiger Ali Aydin (l) ihm die Hand auf den Arm legt.

© dpa

Prozess gegen Halil Ibrahim D.: Rohrbombe im Keller und islamistische Gewaltvideos dazu

Plante der 36-jährige Deutschtürke Halil D. einen Anschlag auf das traditionelle Radrennen rund um Frankfurt am Main? Ein schwieriger Indizienprozess hat begonnen.

Halil Ibrahim D. denkt gar nicht daran, sich zu erheben, als die drei Richter samt Schöffen den Gerichtssaal betreten. Vor sein fahles Gesicht mit den kleinen, blinzelnden Augen und dem dicken schwarzen Vollbart hält er eine Ledermappe, sucht dort Schutz vor den Fotografen und den Fernsehkameras. Trotz mehrfacher Aufforderung der Vorsitzenden Richterin bleibt der Angeklagte D. sitzen, schweigt erst trotzig und murmelt dann: „Mein Glaube verbietet es mir, für andere Menschen aufzustehen.“ Der Prozess beginnt für D. mit 200 Euro Ordnungsgeld – wahlweise mit vier Tagen Ordnungshaft.

Der 36-jährige Deutsche mit Wurzeln in der Türkei ist vor der Staatsschutzkammer des Frankfurter Landgerichts angeklagt, eine schwere staatsgefährdende Straftat vorbereitet zu haben. Am 29. April vergangenen Jahres wurden D. und seine Frau zu Hause in Oberursel bei Frankfurt festgenommen. Die Polizei vermutet zu jenem Zeitpunkt, dass D. für den 1. Mai einen Sprengstoffanschlag auf das traditionelle Radrennen rund um Frankfurt plant.

In der Kellerwohnung von D. findet die Polizei eine ganze Reihe von Waffen, Waffenteilen und Munition. Sichergestellt werden unter anderem eine zündfähige Rohrbombe gefüllt mit exakt 239 Nägeln, 22 Stahlkugeln und fünf Blindnieten, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in der Anklageschrift vorträgt. Neben der Waffenkammer stoßen die Ermittler auf islamistische Gewaltvideos und 2,9 Liter Wasserstoffperoxid – eine Chemikalie, die sich zur Herstellung von Bomben eignet.

Falschen Namen eingegeben

Dass D. vier Wochen zuvor einen falschen Namen angibt, als er in einem Baumarkt diese beträchtliche Menge Wasserstoffperoxid kauft, bringt die Polizei erst auf dessen Spur. Eine Verkäuferin hat Zweifel, ruft die Polizei. In den folgenden vier Wochen stellen die Ermittler fest, dass D. „auf verdächtige Weise“ immer wieder Landstraßen abfährt, auf denen das baldige Radrennen stattfindet, und dass er auf Parkplätzen entlang der Strecke Pausen einlegt. Aus Sicherheitsgründen wird das Radrennen mit mehr als 5000 Teilnehmern am 1. Mai abgesagt.

Dem Angeklagten drohen im Fall einer Verurteilung nach dem Terrorparagrafen 89a bis zu zehn Jahre Haft. Seit fast neun Monaten sitzt der arbeitslose ehemalige Chemiestudent und Vater zweier Kinder inzwischen in Untersuchungshaft. D. beteuert seit seiner ersten Vernehmung, er habe das Wasserstoffperoxid zur Bekämpfung von Schimmel in seiner Wohnung gekauft. Einen falschen Namen habe er beim Kauf angegeben, weil er nichts Unrechtes vorgehabt habe und keinen Ärger hätte haben wollen. Tatsächlich fanden sich in D.s Wohnung Schimmelflecken, manche schon mit der Chemikalie behandelt. Auch deshalb hat das anfangs so einleuchtende Bild Risse bekommen.

Als die Vorsitzende Richterin Clementine Englert den Angeklagten darauf hinweist, dass ein Geständnis sich strafmildernd für ihn auswirken würde, verzieht Halil D. seine Augenbrauen zu einer ungläubigen Miene.

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