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Fingerzeig nach Rechts: Hans-Georg Maaßen soll klären, inwieweit der Verfassungsschutz über die „Gruppe Chemnitz“ informiert war.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Prozess gegen „Gruppe Chemnitz“:: Ex-Geheimdienstchef Maaßen soll als Zeuge vorgeladen werden

Die Verteidigung hat beantragt, den früheren Chef des Verfassungsschutzes in den Zeugenstand zu berufen. Er soll klären, inwieweit man über die Gruppe Bescheid wusste.

Im Prozess gegen die rechtsextreme „Gruppe Chemnitz“ wollen die Verteidiger den früheren Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, als Zeugen hören. Das äußerten sie am Freitag vor dem Oberlandesgericht Dresden. Mit Maaßens Vernehmung soll geklärt werden, ob die Behörde Kenntnisse von Planungen der Gruppe besaß.

Immer wieder hatten die Verteidiger in den vergangenen Monaten Aufschluss über eine angebliche Verbindung zum Verfassungsschutz gefordert. Im Januar war bereits der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes, Gordian Meyer-Plath, im Zeugenstand. Er sagte, dass es zumindest zu keiner Zusammenarbeit mit dem mutmaßlichen Rädelsführer gekommen sei.

In dem Verfahren sind acht Männer im Alter von 21 bis 32 Jahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung mit dem Namen „Revolution Chemnitz“ angeklagt, fünf von ihnen zudem wegen schweren Landfriedensbruchs und einer auch wegen gefährlicher Körperverletzung.

Sie stehen im Verdacht, einen Umsturz der demokratischen Ordnung mit Waffen geplant zu haben. Die Anklage attestiert den Beschuldigten eine nationalsozialistische Gesinnung. Auslöser für die Bildung der Gruppe war der gewaltsame Tod eines Deutschen 2018 in Chemnitz. Danach kam es in der Stadt zu ausländerfeindlichen Ausschreitungen. (dpa)

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