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Die neuen Pflichten gelten für alle - vom Straßenstrich bis zum Bordell.

© Arne Dedert/dpa

Prostitutionsgesetz: Koalition einigt sich auf Meldepflicht für Sexarbeit

Auch zu Kondomen und regelmäßiger Beratung werden Sexworker verpflichtet: Rot und Schwarz haben sich auf ein neues Prostituiertenschutzgesetz geeinigt.

Die große Koalition hat sich nach langem Streit in der Nacht zum Mittwoch auf ein neues Prostitutionsgesetz geeinigt. Es soll das erste Gesetz der rot-grünen Bundesregierung ersetzen, das seit 2002 in Kraft war.
Demnach müssen sich Prostituierte in Zukunft individuell bei den Behörden anmelden. Über eine Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiber von Bordellen sowie das Verbot entwürdigender Sexpraktiken hatten sich beide Seiten schon vorher geeinigt. Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) kündigte einen Referentenentwurf für März 2015 an.

Strafen für Freier werden vertagt

Nach den Eckpunkten müssen sich Prostituierte künftig alle zwei Jahre neu anmelden und dies auf Verlangen bei den Behörden nachweisen. Wer jünger ist als 21, ist dazu jedes Jahr verpflichtet. Allerdings konnte sich die Union mit ihrer Forderung, die Prostitution von unter 21-Jährigen zu verbieten, nicht durchsetzen. Außerdem wird eine jährliche Gesundheitsberatung vorgeschrieben, für junge Sexarbeiterinnen alle sechs Monate. Die Koalition verspricht sich davon, dass Zwangsprostituierte dadurch Kontakt zu möglicher Hilfe erhalten. Die weitergehende Forderung der Union nach einer Pflicht zur ärztlichen Untersuchung blieb unerfüllt. Auch eine Kondompflicht wird eingeführt.
Ausgeklammert bleibt im Kompromiss der Koalition die Frage, ob Geschlechtsverkehr mit Zwangsprostituierten künftig strafbar ist. Dafür sollen die Rechtspolitiker beider Seiten eine Lösung finden. Die neuen Bestimmungen sollen für Prostituierte in Bordellen, auf dem Straßenstrich wie in der Wohnungsprostitution gelten. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine Reform des Gesetzes von 2002 geeinigt.

"Nicht mehr Bordell Europas"

Beide Seiten zeigten sich anschließend zufrieden: „Es wird erstmalig klare Regelungen für legale Prostitution in Deutschland geben, die dem Schutz der Frauen dienen“, sagte Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD). Die Union zeigte sich zufrieden mit der Einigung: „Deutschland wird bald nicht mehr das unkontrollierte Bordell Europas sein“, erklärte der familienpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Marcus Weinberg. Kritik kam von der Opposition im Bundestag. Cornelia Möhring, Fraktionsvize der Linken, warnte, durch die Meldepflichten werde die Prostitution ins Hinterzimmer abgedrängt. Die Kondompflicht sei Symbolpolitik, weil „genauso wenig überprüfbar wie das Pinkeln in ein Schwimmbecken“. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, kritisierte, die Meldepflicht werde Prostituierte in die Illegalität drängen

und sei zudem datenschutzrechtlich bedenklich.

Protest von Huren und Frauenverbänden

Gegen die Pläne der Koalition hatten vor allem Prostituiertenvereinigungen lange protestiert. Erst kürzlich hatte ein breites Bündnis von Frauenorganisationen und Sozialverbänden sich gegen Pläne und bereits getroffene Verabredungen in der Koalition gewandt.
In einem offenen Brief des Deutschen Frauenrats – Dachorganisation deutscher Frauenorganisationen – des Deutschen Juristinnenbundes, der Diakonie, der Deutschen Aidshilfe und regionaler Prostituiertenberatungsstellen hatten sie sich gegen das jetzt abgeschmetterte höhere Mindestalter von 21 Jahren ausgesprochen, aber auch die verpflichtende Gesundheitsuntersuchung und die Anmeldepflicht stark kritisiert. In Sinne des Ziels, Prostituierte zu schützen, seien die Maßnahmen kontraproduktiv, erklärten die Unterzeichnerinnen.

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