zum Hauptinhalt
Mit Polizei und Justiz gegen Sexkauf? Szene von einer Razzia auf dem Strich in Berlin.

© Paul Zinken/dpa

Prostitution und Verbote: "Für einvernehmlichen Sexkauf gilt Berufsfreiheit"

Die Stimmen werden lauter, Prostitution wie einst wieder ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Claudia Zimmermann-Schwartz vom Juristinnenbund warnt davor.

Im Blick auf den heutigen Tag gegen Gewalt gegen Frauen hat sich, wie schon in den vergangenen Jahren, ein auf den ersten Blick ungewöhnliches Bündnis zusammengetan, um gegen die Kriminalisierung von Prostitution zu warnen. Dabei sind neben der Aidshilfe der Deutsche Frauenrat, die evangelische Kirche mit der Diakonie und dem Frauenwerk der Kirche in Norddeutschland und der Deutsche Juristinnenbund, in dessen Vorstand Sie arbeiten. In etlichen Ländern gilt Prostitution als Gewalt gegen Frauen, es gibt deshalb entsprechende Strafgesetze. Warum sind Sie dagegen?

Weil es auf den Kontext ankommt. Der Kauf sexueller Dienstleistungen kann tatsächlich etwas sehr Unterschiedliches bedeuten. Wo immer Freiheitsrechte und sexuelle Selbstbestimmung verletzt werden, wo Einvernehmlichkeit nicht gegeben ist, bewegen wir uns im Bereich des Strafrechts. Menschenhandel und Zwangsprostitution sind schwere Menschenrechtsverletzungen, die unbedingt zu verfolgen und zu ahnden sind. Davon abzugrenzen ist die einvernehmliche Verabredung zwischen Erwachsenen, sexuelle Dienstleistungen gegen Geld anzubieten und in Anspruch zu nehmen. Hier sprechen wir von Prostitution, für die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Berufsfreiheit gilt, also etwas, was das Grundgesetz im Artikel 12 garantiert.

In Schweden und seit ein paar Jahren auch in Frankreich wird nicht die Prostituierte bestraft, sondern ihre Kundschaft.

Auch wenn beim Sexkaufverbot nur die Nachfrage bestraft werden soll, hat eine solche Regelung indirekt Auswirkungen auf andere Menschen - vor allem auf Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter selbst, also die, die dieser Tätigkeit nachgehen möchten. Sie sind in ihren Grundrechten berührt.

Claudia Zimmermann-Schwartz ist stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes. Sie leitete bis zu ihrem Ruhestand 2017 18 Jahre lang die Fachabteilung Frauenpolitik in Nordrhein-Westfalen und in dieser Zeit vier Jahre lang den Runden Tisch Prostitution des Landes.
Claudia Zimmermann-Schwartz ist stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes. Sie leitete bis zu ihrem Ruhestand 2017 18 Jahre lang die Fachabteilung Frauenpolitik in Nordrhein-Westfalen und in dieser Zeit vier Jahre lang den Runden Tisch Prostitution des Landes.

© privat

Der Kampf gegen Menschenhandel und Ausbeutung ist ein zentrales Argument für das Verbot von Sexkauf.

Leider werden in der öffentlichen Diskussion die sehr differenzierte Lebenswirklichkeit von Menschen in der Sexarbeit und die grundlegenden tatsächlichen und rechtlichen Unterschiede zwischen Prostitution einerseits und Menschenhandel sowie Zwangsprostitution andererseits vernachlässigt oder ignoriert. Dies aber dient niemandem: Prostituierten per es einen Opferstatus zuzuschreiben, entmündigt sie. Ein Sexkaufverbot würde sie in die Illegalität treiben, wo sie schutzlos und für Angebote und Hilfen nicht mehr erreichbar wären. Zudem wäre ein Sexkaufverbot völlig ungeeignet, Menschenhandel und Zwangsprostitution zu verhindern. Im Gegenteil: Wenn Prostitution ins Unsichtbare verlagert wird, ist es ungleich schwieriger, Hinweisen darauf nachzugehen. Wo derzeit Beratungsstellen, Gesundheitsämter und auch die Polizei gute Kontakte ins Milieu pflegen und ein Vertrauensverhältnis aufbauen können, das es Opfern, erlaubt sich zu offenbaren, würde ein Sexkaufverbot all dies zunichte machen.

In der SPD werden die Stimmen lauter, Sexkauf nach dem nordischen beziehungsweise schwedischen Vorbild auch in Deutschland zu verbieten. Wenn aus Ihrer Sicht so viel dagegen spricht, warum hat das Verbot doch so viele Anhängerinnen? 

Der Reiz des nordischen Modells liegt vielleicht darin, normativ eine eindeutige Position zu beziehen. Frauen müssen immer wieder und immer noch um ihre sexuelle Selbstbestimmung kämpfen, das Problem der Gewalt gegen Frauen ist strukturell in unserer Gesellschaft verankert. Auch ohne dass die Straftatbestände von Menschenhandel und Zwangsprostitution verwirklicht werden, geht Prostitution vielfach mit bedrückenden Umständen einher, Armut, fehlendem Zugang zu Gesundheits- und Bildungsangeboten, Drogengebrauch. Die Idee, alledem durch ein Sexkaufverbot den Boden zu entziehen, ist verlockend, zumal, wenn andere europäische Staaten diesen Weg bereits gegangen sind. Es ist aber sicher kein Zufall, dass sich beim Bündnis „Unterstützung statt Sexkaufverbot“ gerade die Fachwelt, die unmittelbare Zugänge zu Menschen in der Prostitution hat, gegen ein solches Symbolgesetz ausspricht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false