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Heinz-Christian Strache stürzte über die Veröffentlichung des Videos aus Ibiza.

© Helmut Fohringer/APA/dpa

Update

Produktion des „Ibiza-Videos“: Fallensteller lässt Berichte über sich sperren

Ein Privatdetektiv stürzte mit FPÖ-Chef Strache auch Österreichs Koalition – jetzt klagt er erfolgreich gegen die Publikation von Recherchen.

Die Affäre um das Ibiza-Video, das die FPÖ-ÖVP-Koalition in Österreich platzen ließ, hat die deutsche Justiz erreicht. Am Donnerstag hat das Berliner Landgericht einem Unterlassungsantrag gegen einen Medienbericht in der „Zeit“ stattgegeben, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.

Hinter dem Antrag steht eine der mutmaßlichen Schlüsselfiguren der Video-Produktion, ein Wiener Privatdetektiv, der in Deutschland tätig ist. Die Richter gaben ihm bei vier von fünf angegriffenen Äußerungen Recht. Es habe an Belegen gefehlt, hieß es in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag. Oder es seien seine Persönlichkeitsrechte zu schützen.

Österreich wählt am 29. September ein neues Parlament, nachdem die von Kanzler Sebastian Kurz geführte Koalition aus konservativer ÖVP und rechter FPÖ infolge des Videos zerbrochen war. Die von verschiedenen Medien zunächst in Deutschland veröffentlichten Szenen zeigen, wie sich der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache auf der Baleareninsel mit einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte über möglicherweise illegale Parteispenden und Formen der politischen Einflussnahme unterhält.

Bei Rechten gilt der Mann als Hassfigur

Auch der Mann, der anonym bleiben will und jetzt gegen die Berichte über sich vorgeht, ist zu sehen. Er präsentiert sich dort als ein Berater der angeblichen Oligarchin und soll maßgeblich daran mitgewirkt haben, Gudenus und Strache die Falle zu stellen. Seine Identität war nach dem Bruch der Koalition aufgedeckt worden. Seitdem gilt er als Hassfigur in der FPÖ und auch in rechten Kreisen in Deutschland.

Manchen erscheint die verdeckte Aufnahme als der eigentliche Skandal, nicht das Verhalten der Politiker. Sein Anwalt sprach davon, sein Mandant sei gefährdet, und machte die Medienberichte dafür verantwortlich, „wenn er umgebracht wird“. Für den „Zeit“-Anwalt ist es dagegen „ein Mensch, der lügt“. Er habe eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben und über eine frühere strafrechtliche Verurteilung die Unwahrheit gesagt.

Bei den angegriffenen Äußerungen ging es um Nebensächlichkeiten. Dass er ein Miturheber des Videos sei, bestreitet der Mann nicht. Sein Handeln hält er, trotz laufender Ermittlungen, für straflos. Möglich allerdings, dass ihm seine Klage die Aufmerksamkeit bringt, die er vermeiden will.

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