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Wo beginnt die Pribatsphäre im Netz?

© imago/Christian Ohde

Privatsphäre im Netz: Ein Risiko bleibt

Wo beginnt die Privatsphäre im Netz? Was das Bundesverfassungsgericht sagt und wo die Probleme liegen.

Nie war es so leicht, sein Inneres nach außen zu kehren, wie im Zeitalter der digitalen Vernetzung. Theoretisch enthält jedes gespeicherte personenbezogene Datum das Potenzial, als solches aufgedeckt, entschlüsselt oder veröffentlicht zu werden. Das macht den Hacker-Angriff auf einige Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zur fühlbaren Bedrohung für jedermann. Die Folgen hat das Bundesverfassungsgericht schon 1983 in seinem Urteil zur Volkszählung erahnt: „Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das mögliche Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden.“

Der Gesetzgeber hat einiges getan

Gemünzt waren die Sätze, mit denen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung begründet wurde, auf den Staat als Datensammler. Doch immer deutlicher wird ihre Bedeutung für die Verhältnisse der Bürger untereinander und die Diskussion um staatliche Schutzpflichten. Hier hat der Gesetzgeber vieles getan, von Straftatbeständen gegen das Hacking bis zur Harmonisierung der Datenschutzvorschriften in der EU. Jede Forderung nach mehr Schutz steht jedoch automatisch im Konflikt mit den Grundrechten jener, die Daten beschaffen und verwenden möchten. Risiken auszuschalten ist unmöglich, man kann sie nur minimieren. Auch durch

eigenes Verhalten.

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