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Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

© Sebastian Gollnow/dpa

Update

Präsident des Verfassungsgerichts: Voßkuhle rügt Sprache der CSU in der Asyldebatte

Als "inakzeptable Rhetorik" bezeichnet der Präsident des Bundesverfassungsgericht die Sprache der CSU in der Flüchtlingspolitik. Verfassungsminister Horst Seehofer zeigte sich not amused.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat die Rhetorik der CSU in der Flüchtlingspolitik deutlich kritisiert. Ohne den CSU-Vorsitzenden und Bundesinnenminister Horst Seehofer beim Namen zu nennen, lehnte Voßkuhle in der "Süddeutschen Zeitung" dessen 2016 genutzten Ausdruck von der "Herrschaft des Unrechts" als "inakzeptable Rhetorik" ab. "Sie möchte Assoziationen zum NS-Unrechtsstaat wecken, die völlig abwegig sind."

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die Kritik scharf zurückgewiesen. Er habe hohe Achtung vor dem Bundesverfassungsgericht, sagte Seehofer, der auch Verfassungsminister ist, ebenfalls der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitag). „Aber die jüngste Kritik von Herrn Voßkuhle halte ich für unangemessen, weil der Präsident eines solchen Gerichts nicht Sprachpolizei sein sollte.“

Seehofer reagierte empört auf die Einschätzung seiner Kommentare: „Die Unterstellung, ich hätte mit dieser Rhetorik Assoziationen zum NS-Unrechtsstaat wecken wollen, halte ich für nicht akzeptabel“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitag) sprach sich der CSU-Chef, der maßgeblich für den unionsinternen Asylstreit verantwortlich war, für eine zurückhaltende Wortwahl in der Flüchtlingsdebatte aus: „Wir müssen Kurs halten, allerdings mit einer angemessenen Sprache.“

Voßkuhle kritisiert auch Dobrindt

Auch den von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt im Mai mit Blick auf Flüchtlingshelfer und Asylanwälte genutzten Begriff "Anti-Abschiebeindustrie" kritisierte Voßkuhle. "Wer rechtsstaatliche Garantien in Anspruch nimmt, muss sich dafür nicht beschimpfen lassen."

Gleichzeitig räumte Voßkuhle ein, dass Zuspitzung zur politischen Auseinandersetzung gehöre. Aus falsch verstandener political correctness dürfe nicht immer gleich ein Populismusvorwurf erhoben werden. Das Hauptproblem des Populismus sei nicht, dass mit harten Bandagen gestritten werde, sondern dass er die "Grundannahmen unserer pluralen Demokratie" untergrabe.

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Nach Ansicht Voßkuhles gerät der Rechtsstaat im Zuge der Flüchtlingskrise zunehmend unter Druck. Dies zeige sich vor allem darin, dass rechtliche Regeln mit Erwartungen überzogen würden, die eigentlich politische Antworten erforderten.

Als Beispiel nannte der Verfassungsgerichtspräsident die Forderung, Flüchtlinge an der Grenze ohne rechtsstaatliche Prüfung zurückweisen. Das sei eine komplizierte rechtliche Fragestellung. Wer hier zu sehr vereinfache, der erwarte vom Rechtsstaat etwas, das der gar nicht leisten könne: "Es ist eben keine Frage des Rechtsstaats, ob man es schafft, eine europäische Lösung in der Flüchtlingsfrage zu formulieren. Das ist eine Frage der Politik."

Es mag sein, dass Seehofer & Co. mit ihrer Brachialrhetorik der politischen Kultur in Deutschland schaden. Ein Bundesverfassungsgerichtspräsident, der unter Aufgabe der richterlichen Zurückhaltung, meint, in die Politik eingreifen zu müssen, tut dies aber auch.

schreibt NutzerIn Kommentino

Zu Diskussionen über Migration und Flüchtlinge allgemein sagte Voßkuhle, sie wirkten auf ihn "teilweise ziemlich schrill" und seien "der Komplexität der Situation nicht angemessen". In der Auseinandersetzung gehe es "viel um Gefühle". Diese ersetzten aber nicht die nüchterne Analyse "und eine rationale Entscheidungsfindung schon gar nicht". (AFP)

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