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Bayerns Polizisten erhalten mit dem Polizeiaufgabengesetz neue Befugnisse.

© REUTERS/Michael Dalder

Polizeiaufgabengesetz: Unfreistaat Bayern?

Trotz großer Proteste will die CSU  am Dienstag im Landtag das Polizeiaufgabengesetz beschließen. Warum ist das Vorhaben so umstritten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Das Ausmaß der Proteste hat alle überrascht. Am Donnerstag hatten mehr als 30.000 Menschen in der Münchner Innenstadt friedlich gegen das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) demonstriert. Eine so große Demo hat es in der bayerischen Landeshauptstadt seit vielen Jahren nicht mehr gegeben. Auch am Montag wurde wieder im Freistaat demonstriert, trotzdem will die CSU das neue Gesetz am Dienstag im Landtag beschließen.

Warum braucht Bayern ein neues Polizeigesetz?

Mehr Sicherheit und bessere Abwehr von Terrorismus – das gehört zu den wichtigsten Zielen der CSU, die sich als Partei versteht, die für einen starken Staat steht, der effektiv gegen Kriminalität vorgeht. Um sich mit „Law and Order“ zu profilieren, hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) ausarbeiten lassen, noch in der Zeit von Ministerpräsident Horst Seehofer. Die Änderung des Gesetzes nimmt auf Aussagen des Bundesverfassungsgerichts im BKA-Urteil vor zwei Jahren Bezug, in dem es um Möglichkeiten der Terrorabwehr geht. Insgesamt müssen alle Bundesländer ihre Polizeiaufgabengesetze ändern.

Welche neuen Befugnisse soll die Polizei erhalten?

Am wichtigsten ist die erweiterte Anwendung des im letzten Jahr eingeführten Begriffs der „drohenden Gefahr“. Bisher soll die Polizei bei „konkreter Gefahr“ einschreiten. Die drohende Gefahr aber ist ein deutlich weiterer und sehr schwammiger Begriff, der dazu führen könnte, dass die Polizei häufiger gegen Bürger vorgeht, ohne dass tatsächlich eine Gefahr besteht. Insgesamt stattet das Gesetz die bayerische Polizei mit einer großen Menge neuer Befugnisse aus. Generell sollen Beamte mit Bodycams – Kameras am Körper – ausgestattet sein, um die Geschehnisse zu filmen. Auch soll die intelligente Videoüberwachung weitaus häufiger eingeführt werden und nicht nur an Brennpunktorten: Die Gesichter der gefilmten Menschen würden dann mit Polizeidatenbanken abgeglichen werden. Briefe sollen ohne Information der Empfänger geöffnet werden können und Internet-Clouds durchforstet. Schon im vergangenen Jahr wurde die Verlängerung der Präventivhaft für mutmaßliche Gefährder von 14 Tagen auf bis zu drei Monaten eingeführt – mit der Möglichkeit, diese immer wieder zu verlängern.

Was bedeutet „drohende Gefahr“ in Bayerns PAG?

Bayern wendet den Begriff der „drohenden Gefahr“ jetzt auf eine Vielzahl von Eingriffsmöglichkeiten an. Damit sollen polizeiliche Maßnahmen schon im Vorfeld einer konkreten Gefahr angeordnet werden können. Die Anforderungen an die Vorhersehbarkeit eines Geschehens werden reduziert. In der Praxis bedeutet das mehr Freiraum für Zugriffe. Wenn ein unter Terrorverdacht stehender Extremist sich auf legale Weise Zutaten für einen Bombenbau beschafft, fehlt es vielleicht noch an einer Anschlagsvorbereitung – die Kategorie einer „drohenden Gefahr“ könnte jedoch eröffnet sein. Bayerns Innenministerium gibt als Beispiel einen „in seiner Ehre gekränkten Ehemann“ an, der die Absicht geäußert habe, seine Frau töten zu wollen. „Die Polizei darf Maßnahmen ergreifen, um die drohende Gefahr abzuwehren“, heißt es. Eine konkrete Gefahr liege jedoch nicht vor, da die Polizei zu Ort und Zeit seiner Tat keine Erkenntnisse habe.

Woher stammt die Kategorie der „drohenden Gefahr“?

Bayern beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 zur teilweisen Verfassungswidrigkeit von Ermittlungsbefugnissen im BKA- Gesetz (Az.: 1 BvR 966/09). Der Gesetzgeber sei „nicht auf die Schaffung von Eingriffstatbeständen beschränkt, die dem tradierten sicherheitsrechtlichen Modell der Abwehr konkreter, unmittelbar bevorstehender oder gegenwärtiger Gefahren entsprechen“, hieß es damals. Vielmehr könne er die Grenzen für bestimmte Bereiche auch weiter ziehen, wenn Tatsachen „auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut hinweisen“. Dennoch sind Klagen gegen das PAG nicht chancenlos. Vielmehr kommt es auf die konkreten Formulierungen und Zusammenhänge im PAG an. So könnte gerade die Häufigkeit, mit der die „drohende Gefahr“ für Eingriffe genügen soll, Zweifel an der Verhältnismäßigkeit wecken. Zudem führen die Verfassungsrichter im genannten Urteil selbst aus, dass es immerhin eine „konkrete Wahrscheinlichkeit“ für mögliche Straftaten geben muss.

Was bemängeln die Kritiker?

Viele kritisieren, dass das Gesetz den Weg zu einem Überwachungsstaat ebne, in dem die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten nicht mehr getrennt sind. Häufig wird vor einem drohenden „Polizeistaat“ gewarnt. Es wird vermutet, dass die Polizei blindlings Daten über Bürger sammeln und diese sogar ohne klaren Anlass einsperren kann. Die persönliche Freiheit würde, so die Kritik, dem Wunsch nach Sicherheit geopfert werden. Mehr als 80 Organisationen und Parteien haben das Bündnis „noPAG“ gegründet. Darin befinden sich SPD, Grüne, FDP, linke bis linksradikale Gruppierungen, Attac, Studierende oder auch Fußballfanklubs.

Wie reagiert die CSU darauf?

Die Partei ist verunsichert. Reflexhaft hat Innenminister Herrmann den Protest abgewehrt und diskreditiert. Er sprach von „Lügenpropaganda“, welche „unbedarfte Menschen“ in die Irre leite. Tatsächlich ist es für die CSU sehr ungewohnt, einem solch großen Protest gegenüberzustehen. Das merkt auch Ministerpräsident Markus Söder. Unliebsame Themen wie das geplante Psychiatriegesetz oder den Skilift am Riedberger Horn im Allgäu hat er deshalb abgeräumt, die Entscheidung über die dritte Startbahn am Flughafen verschoben. Den PAG-Kritikern kommt er entgegen, indem er eine Kommission angekündigt hat, die die Umsetzung des Gesetzes begleiten soll. Auch sagt Söder, garantiere er Rechtsstaatlichkeit.

Was hat das Gesetz mit der Landtagswahl am 14. Oktober zu tun?

Das Gesetz wurde lange vorbereitet, die CSU wollte es aber jetzt nutzen, um im Landtagwahlkampf mit Sicherheit und bestmöglicher Terror-Abwehr zu punkten. Genau damit argumentiert Markus Söder, wenn er wieder und wieder sagt, dass man mit dem Gesetz „Leben schützen“ wolle. Die CSU befindet sich nun in der Zwickmühle: Zurückziehen kann sie das Vorhaben nicht, ohne dafür von der AfD wählerwirksam und über Monate hinweg vorgeführt zu werden. Es knallhart durchzusetzen, wäre auch nicht sinnvoll. Söder sucht eine Art von Deeskalation.

Könnte es im Landtag eine Überraschung geben?

Kaum. Die Grünen wollen die Abstimmung per Geschäftsordnungsantrag kippen, was aber nicht gelingen dürfte. Die Fraktionen werden ihre Positionen wiederholen. Söder wird sich nicht kämpferisch oder polarisierend geben, sondern so versöhnlich und landesväterlich wie möglich. Schließlich wird die CSU-Mehrheit das Gesetz beschließen.

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