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Polen demonstrierten am Dienstag gegen eine Abkehr von der EU vor dem Verfassungstribunal.

© Wojtek Radwanski/AFP

Polen vertagt den Streit mit der EU erneut: Bloß nicht auf die Spitze treiben

Das Verfassungstribunal in Warschau verschiebt sein Urteil, ob europäisches oder nationales Recht Vorrang hat. Drei Gründe, warum die PiS-Regierung das wollte.

Erneut hat Polens Verfassungstribunal die Entscheidung verschoben, ob das Land sich den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über sein Justizwesen beugen muss. Oder ob es sich auf den Grundsatz beruft, dass EU-Recht keinen generellen Vorrang vor dem nationalen Recht habe, sondern dies davon abhänge, ob das Politikfeld vergemeinschaftet sei oder wie im Fall des Justizwesens in der Kompetenz der Mitgliedsstaaten liege.

Das Verfassungstribunal begründete die Vertagung des Verfahrens auf den 22. September mit prozessualen Notwendigkeiten. Es müsse sich erst mit dem Antrag des Menschenrechtsbeauftragten Marcin Wiacek auf Ausschluss eines Richters befassen, sagte Gerichtspräsidentin Julia Przylebska in Warschau.

In der Gesamtschau ergibt sich der Eindruck, dass Polens nationalpopulistische PiS-Regierung den Konflikt mit der EU derzeit nicht auf die Spitze treiben möchte. In anderen Verfahren, in denen die Regierung ein Urteil zu ihren Gunsten erwartete, hat sich Julia Przylebska über juristische Einwände hinweggesetzt. Ihr wird außergewöhnliche Loyalität zu Parteichef Jaroslaw Kaczynski nachgesagt.

Ursprünglich sollte das Urteil, ob europäisches oder nationales Recht bei der Beurteilung der polnischen Justizreform Vorrang habe, bereits Mitte Juli fallen. Schon damals hatte das Verfassungstribunal die Entscheidung vertagt.

Die PiS ist in einer Koalitionskrise

Mindestens drei Gründe sprechen dafür, dass die Regierung derzeit an keinem Urteil interessiert ist. Sie ist in einer schweren Koalitionskrise und hat keine sichere Mehrheit im Parlament. Ein kleiner Koalitionspartner, die Partei „Porozumienie“, hat die Koalition Mitte August verlassen, weil sie das Vorgehen gegen den wichtigsten oppositionellen TV-Sender „tvn“, der einem US-Konzern gehört, nicht mittragen wollte und generell die doppelte Konfrontation mit der EU und den USA für riskant hält.

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Ein anderer kleiner Koalitionspartner, „Solidarna Polska“ unter Führung des Justizministers Zbigniew Ziobro, verlangt dagegen Härte im Konflikt mit der EU um das Justizwesen. Solange das Urteil aussteht, werden weder die Ziobro-Anhänger, die den Konflikt mit der EU austragen wollen, noch die Konservativen, die eine Kompromisslösung suchen, verprellt.

Warten, wie der Streit zwischen Karlsruhe und dem EuGH ausgeht

Zweitens wartet die PiS ab, wie Deutschland im Konflikt zwischen dem EuGH und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgeht. Im Rechtsstreit um die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) hatte Karlsruhe dem EuGH widersprochen, der EU Kompetenzüberschreitung („ultra vires“) vorgeworfen und die Argumentation der Luxemburger Richter als „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“ bewertet.

"Schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar": Andreas Vosskuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, am 5. Mai 2020 bei der Begründung des "ultra vires"-Urteils.
"Schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar": Andreas Vosskuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, am 5. Mai 2020 bei der Begründung des "ultra vires"-Urteils.

© Sebastian Gollnow/AFP

Kürzlich versuchte die EU-Kommission die Bundesregierung mit einem Vertragsverletzungsverfahren dazu zu zwingen, die Karlsruher Richter in die Schranken zu weisen. Die sind jedoch nach dem Prinzip der Gewaltenteilung unabhängig von der Regierung.

Die Frage, ob EU-Recht generell Vorrang vor nationalem Verfassungsrecht habe, ist auch in Karlsruhe umstritten. Der frühere Präsident des BVerfG, Andreas Vosskuhle, bestreitet einen solchen Vorrang.

Verzögerung der EU-Coronahilfe als Druckmittel

Drittens setzt die EU-Kommission die Verzögerung der Auszahlung von Coronahilfen ein, um Polen, aber auch Ungarn zu gemeinschaftsfreundlicherem Verhalten zu zwingen. Das fordert auch die Mehrheit des Europäischen Parlaments. EU-Länder müssen sich die Pläne, wie sie die auf sie entfallenden Anteile der insgesamt 750 Milliarden Euro Coronahilfe der EU ausgeben wollen, von der Kommission genehmigen lassen.

Politisch und juristisch ist die Hinhaltetaktik gegenüber Polen und Ungarn umstritten, weil sie die Beschlüsse des Rats der Mitgliedsstaaten über den Umgang mit den Coronahilfen ignoriert, darunter die Festlegung, dass die Rechtsstaatsklausel jetzt noch nicht angewandt werden darf.

Ausgangspunkt des Streits ist die von der PiS eingeleitete Justizreform. Sie hat nach Analyse vieler Experten das Ziel, politisch missliebige Richter zu entfernen und die Gerichte mit PiS-loyalen Juristen zu besetzen. Ein Mittel dazu ist die Disziplinarkammer.

EU-Partner verfolgen den Streit mit zwiespältigen Gefühlen

Der EuGH hatte im März geurteilt, sie sei unvereinbar mit den europäischen Grundwerten, voran der politischen Unabhängigkeit der Justiz. Daraufhin beantragte Premierminister Mateusz Morawiecki, Polens Verfassungstribunal solle entscheiden, ob sich seine Regierung dem EuGH beugen müsse oder ob dies unvereinbar mit der polnischen Verfassung sei.
Viele EU-Staaten verfolgen den Konflikt mit zwiespältigen Gefühlen. Sie teilen einerseits die Bedenken, dass Polen und Ungarn die Unabhängigkeit der Justiz aushebeln. Andererseits misstrauen sie den EU-Institutionen, weil es denen nicht allein um Werte gehe, sondern auch um eine Ausweitung ihrer Macht auf Kosten der Macht der Nationalstaaten.

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