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Blick auf eine Baustelle an der Autobahn A8 Augsburg.

© picture alliance / dpa

Platz für neue Autobahnen: „Scheuer ist ein Enteignungsminister“

Eine Regierungsantwort zeigt, dass bundesweit für den Straßenbau reihenweise enteignet wird. Seit 2009 gab es fast 1650 Verfahren.

Sven Christian Kindler sieht eine scheinheilige Doppelmoral bei Leuten wie Andreas Scheuer. Immer wieder hakt der Haushaltsexperte der Grünen im Verkehrsministerium nach, wie viele Enteignungen es gerade bundesweit gibt, um Platz für neue Autobahnen und Bundesstraßen zu schaffen.

Auf der anderen Seite wettern auch Teile der Union gegen das für 2021 geplante Volksbegehren in Berlin, mit dem große profitorientierte Immobiliengesellschaften nach Artikel 15 des Grundgesetzes vergesellschaftet werden sollen, um einer Verdrängung von Mietern vorzubeugen. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt diese Pläne klar ab. Andere halten solche Vergleiche, wie Kindler sie zieht, für den berühmten Äpfel-Birnen-Vergleich.

Aber die Zahlen sind bemerkenswert: Eine dem Tagesspiegel exklusiv vorliegende Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger (CDU), zeigt nun, wie umfangreich seit 2009 enteignet worden ist. Seither wird das Ressort von CSU-Ministern geführt, erst Peter Ramsauer, dann von Alexander Dobrindt und kommissarisch Christian Schmidt, seit 2018 von Andreas Scheuer, der nicht nur wegen des Maut-Debakels in der Kritik steht.

Seit 2009 wurden demnach bundesweit 1647 Enteignungsverfahren durchgeführt, um Bürger und Unternehmen zu enteignen, denen Grundstücke gehören, die für ein Straßenbauprojekt im Bundesfernstraßenbaus gebraucht werden. 448 dieser Verfahren wurden bisher abgeschlossen.

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Zwischen 108 und 159 Enteignungsverfahren im Jahr

Die meisten Verfahren gab es mit 159 im Jahr 2015; gefolgt von bereits 153 Enteignungsverfahren im laufenden Jahr - in keinem Jahr gab es seither weniger als mindestens 108 Enteignungsverfahren. Die Enteignungen werden mit Paragraph 19 des Bundesfernstraßengesetzes begründet, nach dem Enteignung zulässig ist, „soweit sie zur Ausführung eines festgestellten oder genehmigten Bauvorhabens notwendig“ und entsprechend Artikel 14 des Grundgesetzes zum Wohle der Allgemeinheit sind - wie eben eine Verkehrsverbindung, die allen Bürgern nutzen soll.

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Wenn es keine Einigung zwischen dem Betroffenen und dem Träger der Straßenbaulast über die Höhe der Entschädigungen gibt, entscheidet die nach Landesrecht zuständige Behörde; insgesamt gibt es für Betroffene wenig Alternativen, einer Enteignung zu entgehen.

Plakate gegen den Verkauf von Mietwohnungen an die Deutsche Wohnen hängen an einer Gebäudefassade in der Karl-Marx-Allee.
Plakate gegen den Verkauf von Mietwohnungen an die Deutsche Wohnen hängen an einer Gebäudefassade in der Karl-Marx-Allee.

© picture alliance/dpa

Grüne fordern Straßenbau-Moratorium

Eine Tagesspiegel-Anfrage an das Ministerium nach der Höhe der gezahlten Entschädigungen, dem Grund für so viele Verfahren und den Vergleichszahlen in den Vorjahren, als das Haus von SPD-Ministern geführt wurde, bleibt trotz mehrfacher Nachfrage unbeantwortet.

Kindler sieht die Enteignungsverfahren als Beleg für ein Messen mit zweierlei Maß. „Für neue, überflüssige Straßen werden im Auftrag des CSU-Verkehrsministerium reihenweise Bauern, Mittelständler und Privatleute enteignet“, kritisiert der Grünen-Politiker. „Seit Jahren stellt die CSU den Enteignungsminister der Bundesregierung. Wenn die Straßenbaulobby ruft, ist der CSU der Schutz des Privateigentums schnurzegal.“ Er bekräftigt die Forderung nach einem Straßenbaumoratorium.

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Deutschland brauche in Zeiten der Klimakrise und angesichts des dichtesten Straßennetzes in Europa keine neuen Straßen. Scheuer solle alle Enteignungen stoppen. „Geht es dagegen um die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne, die ihre Marktmacht für Preistreiberei ausnutzen, heulen CDU und CSU laut auf.“

In der Kritik, auch wegen der vielen Enteignungen: Verkehrsminister Andreas Scheuer, CSU.
In der Kritik, auch wegen der vielen Enteignungen: Verkehrsminister Andreas Scheuer, CSU.

© imago images/photothek

Debatte befeuert Berliner Enteignungs-Bestrebungen von Wohnkonzernen

Wegen des Berliner Volksbegehrens war eine scharfe Debatte um die Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes entbrannt. Die FDP wollte den so nie angewandten Artikel 15 abschaffen und suchte dafür vergeblich eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat. Auf diesen Artikel stützt sich das Berliner Volksbegehren. Er sieht vor, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung (...) in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden können“.

Die Initiatoren argumentieren, dass bis zu 240.000 Wohnungen umgewidmet werden könnten. „Die Vergesellschaftung würde elf Prozent der Wohnungen in Berlin nicht nur sofort sichern, sondern auch für immer erschwinglich halten." Doch wie die Milliardenkosten für die Entschädigungen bezahlt werden sollen, ist völlig ungeklärt. Zudem kann der Senat bei einem erfolgreichen Volksentscheid wohl nur zur Vergesellschaftung aufgefordert, aber nicht gezwungen werden.

Kindler legt auch selbst unterschiedliche Maßstäbe an, diese Form der Enteignung unterstützt er: Dies könne eine Möglichkeit sein, „um Missbrauch und Spekulationen mit Wohnraum zu unterbinden und für faire Mieten zu sorgen“.

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