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Der neuernannte CSU-Generalsekretär Martin Huber gibt nach der Sitzung des CSU-Parteivorstands eine Pressekonferenz.

© dpa/Peter Kneffel

Plagiatsvorwürfe gegen Martin Huber: Universität will Doktorarbeit des neuen CSU-Generalsekretärs rasch prüfen

Nur wenige Tage nach seiner Ernennung sieht sich Huber Plagiatsvorwürfen ausgesetzt. Er ist der dritte CSU-Generalsekretär in nur wenigen Monaten.

Die Münchner Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) will die Doktorarbeit des neuen CSU-Generalsekretärs Martin Huber so rasch wie möglich prüfen. „Die Dauer dieser Prüfung ist momentan noch nicht absehbar, ein möglichst zügiger Abschluss wird angestrebt“, teilte die Universität am Montag auf dpa-Anfrage mit.

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Rein rechtlich gesehen darf Huber, der die LMU selbst um Überprüfung seiner Arbeit gebeten hat, seinen Doktortitel währenddessen weiterführen und muss ihn nicht ruhen lassen: „Während der Prüfung ist ein Ruhenlassen der Titelführung in der Promotionsordnung nicht vorgeschrieben.“

Angesichts im Raum stehender Plagiatsvorwürfe hatte Huber die LMU „aus Gründen der Transparenz“ gebeten, seine Arbeit erneut zu überprüfen. „Meine Doktorarbeit wurde von mir nach bestem Wissen und Gewissen erstellt“, teilte Huber am Wochenende mit. Am Freitag war er von CSU-Chef Markus Söder zum neuen Generalsekretär gekürt worden - als Nachfolger für den zuvor zurückgetretenen Stephan Mayer.

Mayer hatte am Dienstag nach nur gut zwei Monaten Amtszeit das Handtuch geworfen und nannte dafür gesundheitliche Gründe. Zugleich räumte er allerdings eine „möglicherweise“ im Rückblick nicht angemessene Wortwahl einem „Bunte“-Journalisten gegenüber ein. Der Journalist hatte Mayer vorgeworfen, ihn telefonisch bedroht zu haben, im Zusammenhang mit einem Bericht über dessen Privatleben.

Plagiatsforscher will Fehler gefunden haben

Einen nachträglichen Entzug des Doktortitels müsste Huber selbst im schlimmsten Fall möglicherweise nicht fürchten. Denn die Universität teilte weiter mit: „Nach der im Jahr 2007 gültigen Promotionsordnung für die Grade des Dr. phil. und Dr. rer. pol. ist eine nachträgliche Feststellung des Nichtbestehens der Doktorprüfung im Falle einer Täuschung, in deren Folge der Doktorgrad entzogen wird, nur fünf Jahre nach Erteilung des Bescheids möglich.“

Dennoch werde der zuständige Promotionsausschuss die wissenschaftliche Qualität der Arbeit nun erneut prüfen und dem Täuschungsvorwurf nachgehen.

Hintergrund sind Vorwürfe des Plagiatsforschers Jochen Zenthöfer, der in der „Bild am Sonntag“ von Zitaten ohne oder mit falscher Quellenangabe in der Dissertation sprach. Der dpa sagte Zenthöfer, die Maßstäbe des guten wissenschaftlichen Arbeitens seien in der Dissertation nicht eingehalten worden. Die Fehler gingen über einzelne Fehler bei der Zitierweise hinaus. Es sei ein Stadium erreicht, an dem die Universität die Arbeit überprüfen müsse.

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Huber hatte 2007 eine Arbeit mit dem Titel „Der Einfluss der CSU auf die Westpolitik der Bundesrepublik Deutschland von 1954-1969 im Hinblick auf die Beziehungen zu Frankreich und den USA“ vorgelegt.

Hubers Doktorvater, der Historiker Alois Schmid, sagte dem „Münchner Merkur“: „15 Jahre lang hat kein Mensch Kritik geübt, und jetzt das.“ Methodisch habe Huber sauber gearbeitet, sagte Schmid dem Blatt laut Vorab-Bericht, „das Ganze ist gut belegt“. Er sehe „überhaupt keinen Anlass“, von seinem damaligen Urteil abzuweichen. (dpa)

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