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Ramelow ./. BRD, Pau ./. BRD - Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) am Mittwoch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster.

© Imago/Rüdiger Wölk

Pau und Ramelow contra Verfassungsschutz: Ringen um Geheimdienstakte zur Linkspartei

Teilerfolg für Die Linke vor Gericht: Der Verfassungsschutz muss Auskunftsanträge von Petra Pau und Bodo Ramelow neu bescheiden.

Von Matthias Meisner

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss über die Anträge des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und der Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (beide Linkspartei) auf Einsicht in die Verfassungsschutzakten zur Linkspartei neu entscheiden. Dies entschied am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, wie die Gerichtspressestelle mitteilte (Az. 16 A 1009/14, 16 A 1010/14).

Der Streit um Akteneinsicht beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Das BfV verweigerte Ramelow und Pau die Auskunft darüber, welche Daten zu ihren Personen in der Sachakte zur Linkspartei enthalten sind. Der 16. OVG-Senat begründete seine Urteile nun damit, dass die Ablehnung der begehrten Auskunft rechtswidrig gewesen sei - das BfV habe "sein Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt". Weder könne sich der Bundesverfassungsschutz auf Ausforschungsgefahren berufen, noch reiche ein pauschaler Verweis auf den Verwaltungsaufwand einer Auskunft für die Ablehnung aus. Das OVG ließ die Revision gegen die Urteile nicht zu. Dagegen ist eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden würde. Ob das Bundesamt für Verfassungsschutz einem erneuten Antrag stattgeben wird, ist offen. Die Beobachtung der Linkspartei war bereits 2012 eingestellt worden, lediglich einzelne Gliederungen wie die Kommunistische Plattform sind noch im Visier des Geheimdienstes.

Pau, die die Verhandlung in Münster am Mittwoch verfolgt hatte, sprach von einem Teilerfolg. Sie will in jedem Fall weiter gegen die Unterverschlusshaltung vorgehen, kündigte sie an. Sie ist der Auffassung, die Akte gehöre längst dem Bundesarchiv zur Verfügung gestellt. Das würde ihr andere Auskunftsansprüche ermöglichen. Außerdem sieht sie in der Akte ein "zeitgeschichtliches Dokument über die spannungsvolle Beziehung zwischen der Linken und dem Bundesamt für Verfassungsschutz", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Der Bonner Rechtsanwalt Wolfgang Roth, der die Bundesrepublik in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vertritt, hatte dem Gericht Mitte Juli mitgeteilt, dass die Sachakte zur Linkspartei bislang weder vernichtet noch dem Bundesarchiv zur Übernahme angeboten worden sei. Er versicherte aber, dass die Akte nicht mehr genutzt werde: Sie stehe "der Fachabteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr zu Verfügung" und werde abgeschlossen aufbewahrt. Ein Zugriff auf die Akte unterliege dem Zustimmungsvorbehalt des Datenschutzreferates. (mit AFP, dpa)

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