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Parteienfinanzierung: Kein Staatsgeld mehr für die NPD?

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hat am Mittwoch ein Konzept vorgestellt, das der NPD das Leben schwer machen soll. Doch die Innenminister der Länder sind skeptisch über seinen Vorstoß, denn nach seinen Plänen müsste dafür das Grundgesetz geändert werden.

Von Frank Jansen

Berlin - Er wollte schnell noch ein Zeichen setzen, doch der Beifall ist mager. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat am Mittwoch ein Gutachten präsentiert, das einen Weg zum Abbruch der Finanzierung rechtsextremer Parteien mit staatlichen Mitteln aufzeigen soll. Mehrere Amtskollegen grummeln, denn Schünemann äußerte sich nur Stunden vor Beginn der Herbsttagung der Innenministerkonferenz (IMK) in Potsdam. Das 84-seitige Gutachten hatte Schünemann den anderen Ministern erst am Dienstagabend zugeleitet, Mittwochvormittag präsentierte er dann in Berlin das Papier als „Teil der Strategie der Innenministerkonferenz in der Behandlung von rechtsextremistischen Parteien“ – obwohl unklar ist, ob die IMK sich überhaupt damit befassen wird. Er sei „verwundert“, sagte Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) dem Tagesspiegel. In anderen Innenministerien waren sogar härtere Töne zu hören. Außerdem wird der Inhalt des Gutachtens eher skeptisch bewertet.

Der von Schünemann beauftragte Staatsrechtler Volker Epping von der Leibniz-Universität Hannover schlägt vor, das Grundgesetz zu ändern. Artikel 21 solle um die Bestimmung ergänzt werden, „Parteien, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen, können auf Grund eines Gesetzes von der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien ausgeschlossen werden“. Für Epping unterliegt die in der Bundesrepublik praktizierte Chancengleichheit der Parteien nicht der „Ewigkeitsgarantie“, die das Grundgesetz in den Artikeln 1 (Menschenwürde) und 20 (Grundlagen staatlicher Ordnung) festschreibt. Zuständig für einen Ausschluss verfassungswidriger Parteien von staatlicher Finanzierung sollte der Bundestagspräsident sein. Er ist die zentrale Instanz bei der Zuweisung staatlicher Mittel an Parteien.

Die Änderung des Grundgesetzes würde sich vor allem gegen die NPD richten. Es sei unerträglich, dass sie zu rund 40 Prozent aus Steuermitteln finanziert wird, sagte Schünemann in Berlin. Da ein Verbot der NPD derzeit unmöglich erscheint, sei wenigstens der staatlichen Finanzierung „ein Ende zu setzen“. Der Minister hatte im April den IMK-Kollegen angeboten, prüfen zu lassen, wie der NPD Staatsgelder entzogen werden könnten.

Was Schünemann jetzt vorschlägt, stößt auf reichlich Widerspruch. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU), derzeit Vorsitzender der IMK, kann nicht erkennen, „dass jemand die Änderung des Grundgesetzes vornehmen will“. Ähnlich äußerte sich der Berliner Innensenator. Körting glaubt, eine Änderung des Parteiengesetzes reiche, der NPD Staatsgelder vorzuenthalten. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) ist prinzipiell skeptisch, „dass wir mit einer Grundgesetzänderung den politischen Extremismus wirksam bekämpfen können“. Frank Jansen

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