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Die AfD-Politikerin Doris von Sayn-Wittgenstein

© dpa/Julian Stratenschulte

Update

Parteiausschluss in erster Instanz gescheitert: AfD-Spitze bringt Fall Sayn-Wittgenstein vor das Schiedsgericht

Die AfD-Spitze will die frühere Landeschefin für Schleswig-Holstein loswerden wegen Nähe zu einem rechten Verein. Doch der Antrag hat erst einmal keinen Erfolg.

Der vom AfD-Bundesvorstand angestrengte Parteiausschluss der früheren schleswig-holsteinischen AfD-Landeschefin Doris von Sayn-Wittgenstein ist in erster Instanz gescheitert. Das Landesschiedsgericht in Kiel verwarf am Montag nach eigenen Angaben einen entsprechenden Antrag des Bundesvorstands.

Der Bundesvorstand will den Parteiausschluss jetzt vor dem Bundesschiedsgericht durchsetzen. Wie die Partei am Dienstag mitteilte, beschloss der Vorstand einstimmig, dagegen Rechtsmittel einzulegen.

Der Bundesvorstand hatte den Ausschlussantrag damit begründet, Sayn-Wittgenstein habe einen rechtsextremistischen Verein unterstützt, der inzwischen auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD stehe. Das Gericht habe „nicht feststellen können, dass sie dort Mitglied gewesen ist, beziehungsweise den Verein als Fördermitglied unterstützt hat“, hieß es in der Mitteilung. (dpa)

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