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© Markus Scholz/dpa

Partei zieht erneut vor Gericht: AfD will nicht als „Prüffall“ bezeichnet werden

Trotz gerichtlichen Verbots bezeichnete die Bundesregierung die AfD erneut als „Prüffall“. Die will jetzt dagegen klagen.

Die AfD will sich erneut vor Gericht dagegen wehren, als „Prüffall“ des Verfassungsschutzes bezeichnet zu werden. „Wir werden rechtliche Mittel einlegen“, teilte ein Parteisprecher dem Tagesspiegel am Montag mit. Wie berichtet, bezeichnete die Bundesregierung die AfD weiterhin öffentlich als einen „Prüffall“ – trotz eines gerichtlichen Verbots.

Nach Tagesspiegel-Informationen hatte zuletzt der Staatssekretär des Bundesinnenministeriums Hans-Georg Engelke (CDU) im April in einer schriftlichen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von einer „weiteren Bearbeitung des Prüffalls“ gesprochen. Zuvor hatte sich der Parlamentarische Staatssekretär Marco Wanderwitz (CDU) im März bereits ähnlich geäußert.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte es dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Ende Februar untersagt, in Bezug auf die AfD zu äußern oder zu verbreiten, diese werde als „Prüffall“ bearbeitet. Für Fälle der Zuwiderhandlung wurde ein Bußgeld angedroht. Die Richter begründeten ihren mittlerweile rechtskräftigen Beschluss damit, eine derartige öffentliche Einstufung beeinträchtige die AfD in ihrer grundgesetzlich geschützten Parteienfreiheit und ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Die Äußerung des BfV sei eine „mittelbar belastende negative Sanktion“, für die es keine Rechtsgrundlage gebe. „Potenzielle Wähler können davon abgehalten werden, die Antragstellerin zu wählen“, hieß es.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sagt mit Hinweis auf den Gerichtsbeschluss dagegen gar nichts mehr zur AfD, auch auf Anfragen von Journalisten und Parlamentariern nicht. Das Bundesinnenministerium rechtfertigt sich damit, dass es sich bei den Antworten auf Parlamentarierfragen nicht um Öffentlichkeitsarbeit des BfV handele, wie sie Gegenstand des Gerichtsbeschlusses gewesen sei. Die als Bundestagsdrucksachen veröffentlichten Antworten „nehmen weder eine Würdigung der AfD vor, noch bezwecken sie eine Aufklärung der Öffentlichkeit auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes“. Man habe sich in den Mitteilungen zudem auf das „Gebotene beschränkt“.

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