zum Hauptinhalt
Eine Organbox im OP-Saal. Der Bundestag will mit seiner Entscheidung die Zahl der Organspenden erhöhen.

© promo

Organspende-Neuregelung: Die 4 wichtigsten Fragen und Antworten zur Abstimmung im Bundestag

Selten war der Ausgang einer Bundestagsabstimmung so offen wie die zur Neuregelung der Organspende. Aber: Es könnte auch alles so bleiben wie es ist.

Der Gesundheitsminister ging vor der Abstimmung nochmal persönlich in die Offensive. „Morgen zählt’s“, verkündete Jens Spahn auf Youtube mit Blick auf die Donnerstag anstehende Bundestagsentscheidung zur Organspende. Und dass er „persönlich“– also in freier Gewissensentscheidung als Abgeordneter und nicht als Mitglied der Exekutive – für die doppelte Widerspruchsregelung stimmen werde. 

Denn wenn jeder „im Fall der Fälle“ ein potenzieller Organempfänger sei, stelle sich die Frage, warum dann nicht auch jeder potenzieller Organspender sein sollte, es sei denn, er lehne dies ausdrücklich ab. Eine Organabgabepflicht, so betonte der CDU-Politiker zum x-ten Male, habe man ja nicht im Sinn. Wohl aber die Verpflichtung, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen

Demgegenüber warb Spahns Amtsvorgänger Hermann Gröhe (ebenfalls CDU) für ein Beibehalten der bisherigen Entscheidungsregelung verbunden mit stärker Werbung für eine Festlegung. Er warnte davor, durch eine weitergehende Reform das grundgesetzlich geschützte Selbstbestimmungsrecht infrage zu stellen. 

Und Annalena Baerbock, die den Gegenantrag mitinitiiert hat, betonte noch mal im Tagesspiegel, „dass nicht jeder in der Lage ist – sei es etwa aus psychischen oder emotionalen Gründen – sich mit dem Thema auseinanderzusetzen“. Zudem sei Spahns Vorschlag verfassungsrechtlich umstritten. Es gelte den Grundsatz der körperlichen Unversehrtheit zu wahren.

1. Wie werden Debatte und Abstimmung zur Organspende im Bundestag verlaufen?

Die fraktionsoffene Debatte über die Gesetzentwürfe ist am Donnerstag der erste Tagesordnungspunkt im Bundestag. Sie beginnt um neun Uhr und soll etwa zwei Stunden dauern (wir berichten im Newsblog an dieser Stelle über alle Debattenbeiträge und das Abstimmungsergebnis).

Danach soll es namentliche Abstimmungen geben. Als erstes wird über die Widerspruchsregelung befunden, weil diese die weitestgehende Änderung der bisherigen Gesetzeslage bedeuten würde. Als zweites wird der Baerbock-Antrag aufgerufen. Und als drittes ein zusätzlicher Gesetzentwurf aus der AfD-Fraktion.

Darin wird unter anderem gefordert, künftig eine unabhängige, öffentlich-rechtliche Institution mit Koordinierung und Vermittlung der Organe zu betrauen, um das angeblich verbreitete Misstrauen in das bisherige Organverteilsystem abzubauen.

Bei der Abstimmung wird zu keinem Zeitpunkt gegeneinander abgestimmt, sondern immer nur nacheinander. Entscheidend dabei ist, ob dabei einer der Anträge eine Mehrheit erhält. Ist das nicht der Fall bleibt es bei der bisherigen Regelung.  

2. Um welche Modelle der Organspende geht es?

Das Spahn-Modell bedeutet, dass erst einmal theoretisch alle Organspender sind – bis zu einem Widerspruch. Entscheidet sich jemand gegen die Organspende, wird das in einem bundesweiten Register eingetragen, auf das Ärzte bei einer potenziellen Organspende schnell Zugriff haben. Diese Entscheidung ist jederzeit widerrufbar.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

„Doppelt“ ist die Widerspruchslösung deshalb, weil die Ärzte zusätzlich Angehörige nach dem Willen des Patienten fragen müssen. Selbst entscheiden dürfen die Angehörigen allerdings nicht – zu ihrem eigenen Schutz, wie Verfechter dieser Regelung argumentieren.

Dem entgegen steht ein Entwurf von Annalena Baerbock, der Grünen-Chefin und Abgeordneten. Sie sieht die doppelte Widerspruchslösung als Eingriff in die menschliche Würde. Die Entscheidung zur Organspende solle weiterhin eine freiwillige bleiben. Baerbock fordert deshalb die Zustimmungslösung. Ein Vorschlag, „der einerseits die Zahl der Organspenden erhöht und das Recht auf die Unversehrtheit des eigenen Körpers wahrt“, so Baerbock.

Mehr zum Thema Organspende finden Sie hier:

Die Zustimmungslösung ist eine Weiterentwicklung der aktuell geltenden Entscheidungsregelung. Sie setzt stärker auf die Aufklärung der Bevölkerung und darauf, dass das 2019 geänderte Transplantationsgesetz ausreicht, um die Zahl der Organspender zu erhöhen. Die Kirchen, Patientenschützer und Ethiker unterstützen ihren Vorschlag.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Wie bei Spahn soll es ein bundesweites Register geben, in dem die Entscheidung zur Organspende dokumentiert wird. Bürger sollen sie dort einfach und schnell selbst eintragen, ändern und widerrufen können. Hausärzte sollen ihre Patienten zur Organspende beraten und zu einer Entscheidung ermutigen.

Außerdem: Jeder, der seinen Ausweis erneuern lässt, soll nach seiner Einstellung gefragt werden. Ärzte wüssten so im Notfall schneller als bisher, ob der jeweilige Patient einer Organspende zugestimmt hat oder nicht. Die Rolle der Angehörigen verändert sich mit der Zustimmungslösung nicht – sie könnten immer noch über eine Organspende entscheiden, wenn der Wille des Patienten nicht bekannt ist.

3. Wie ist das Kräfteverhältnis bei der Abstimmung?

Es wird hochspannend, denn die Anträge der beiden großen Gruppierungen kommen bisher auf nahezu gleich viele Unterstützer - und es gibt noch eine große Zahl von Unentschlossenen. Nach aktuellstem Stand – erfragt von der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sind 252 der insgesamt 709 Parlamentarier entschlossen, für die Widerspruchsregelung von Spahn und seinem Mitstreiter Karl Lauterbach (SPD) zu stimmen. 

Die Gruppe um Baerbock und Linken-Chefin Katja Kipping brachte es mit ihrem Vorschlag zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft zuletzt auf 221 Abgeordnete. 38 AfD-Abgeordnete kündigten an, für den Entwurf ihrer Fraktion zu stimmen. Und 194 Parlamentarier haben sich bislang nicht entschieden oder machten keine Angaben. Vier Abgeordnete teilten mit, an der Abstimmung nicht teilnehmen zu können. 

Förmlich unterzeichnet ist der Entwurf zur Widerspruchsregelung von 222 Abgeordneten und der zur Entscheidungsregelung von 191 Parlamentariern. Als Unterstützer der Widerspruchsregelung haben sich bislang neben Spahn und Kanzlerin die Bundesminister Heiko Maas (Auswärtiges), Hubertus Heil (Arbeit und Soziales), Andreas Scheuer (Verkehr), Anja Karliczek (Bildung), Gerd Müller (wirtschaftliche Zusammenarbeit) und Helge Braun (Kanzleramt) geoutet.

Zur Beibehaltung des Entscheidungsverfahrens bekannte sich nur Justizministerin Christine Lambrecht. Die CDU-Chefin und Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer ist zwar ebenfalls gegen Spahns Vorstoß. Sie gehört allerdings nicht dem Bundestag an und darf deshalb dort auch nicht abstimmen. 

4. Wie ist die Organspende in anderen EU-Ländern geregelt?

Im Grunde gibt es europaweit auch nur die beiden jetzt im Bundestag zur Debatte gestellten Varianten. Allerdings in Differenzierungen. Eine „weiche“ Widerspruchsregelung mit einem Einspruchsrecht von Angehörigen gibt es in Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Kroatien, Norwegen, Russland, Schweden und der Türkei.

Uneingeschränkten Zugriff auf die Organe von Verstorbenen, die zu Lebzeiten nicht widersprochen haben, haben Transplantationsmediziner in Belgien, Luxemburg, Lettland, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Eine erweiterte Zustimmungsregelung, bei der im Zweifelsfall auch Angehörige zu entscheiden haben, gilt in Dänemark, Irland, Island, Litauen, Rumänien, der Schweiz und Großbritannien. In den Niederlanden war das bisher auch so, dort wechselt man ab Mitte des Jahres allerdings zu einer Widerspruchsregelung. Die Regelungen in den Nachbarländern sind für Deutsche nicht unwichtig, weil sie auch für dort zu Tode gekommene Touristen gelten.  

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false