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Zuverdienst im Alter. Die Regierung will längeres Arbeiten attraktiver machen.

© dpa

Optionen für ältere Beschäftigte: Flexi-Rente - was sich ändert

Die Bundesregierung will den Beschäftigten einen flexibleren Renteneintritt ermöglichen - mit hochkomplizierten Regelungen. Noch im September befasst sich der Bundestag damit.

Der Name ist Programm. Mit der Flexi-Rente will die Koalition den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestalten.

Wer möchte oder nicht mehr so kann, soll künftig auch vor dem festgelegten Renteneintrittsalter beim Arbeitspensum besser abspecken und sanfter als bisher ins Rentnerleben hineingleiten können. Und wer noch nicht genug hat, soll neben seiner Altersrente weiter hinzuverdienen dürfen, ohne dass ihm das finanziell madig gemacht wird.

Nach längerem Vorlauf hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Formulierungshilfe zu dem entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Noch im September soll sich der Bundestag damit befassen, Anfang 2017 sollen die Änderungen dann in Kraft treten.

Eine Flexibilität der Rente müsse es „nach hinten und vorne geben“, sagt Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Politisch steckt dahinter der Wunsch, die Menschen insgesamt länger im Arbeitsleben zu halten. Und erreichen lässt sich das, darin sind sich Union und SPD einig, am ehesten durch möglichst individuell gestaltbare Optionen – was das neue Regelwerk aber auch kompliziert macht.

Neue Zuverdienstgrenzen bei vorzeitiger Rente

Bisher ist es für Arbeitnehmer nicht sonderlich attraktiv, Teilzeitarbeit und Teilrente zu kombinieren. Wer ab 63 in Rente geht, darf nur ein bisschen was dazuverdienen, ohne durch Renteneinbußen bestraft zu werden. Konkret sind es 450 Euro im Monat, und zweimal im Kalenderjahr das Doppelte davon – insgesamt also 6300 Euro pro Jahr. Bei höherem Verdienst reduziert sich die Rente in Stufen auf zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel des vollen Betrags.

Dabei werden die Zuverdienstgrenzen individuell berechnet, sie richten sich nach dem Verdienst der letzten drei Kalenderjahren vor Rentenbeginn. Und übersteigt der Zuverdienst eine dieser Grenzen auch nur um einen Cent, wird die Rente gleich auf die nächst niedrigere Stufe oder im Extremfall gar ganz auf Null gekürzt. Kein Wunder, dass Ende 2015 laut Rentenversicherung bundesweit gerade mal 4042 Menschen eine Altersteilrente in Anspruch nahmen.

Nach den Plänen von Nahles bleibt die jährliche Zuverdienstgrenze zwar bestehen. Allerdings verschwinden das Monatslimit von 450 Euro und die bisherigen Stufen. Wer im Jahr mehr als 6300 Euro verdient, bekommt künftig pauschal 40 Prozent des darüber liegenden Betrags auf die Rente angerechnet – bei einem Zuverdienst von 18.000 Euro im Jahr betrüge der monatliche Abzug demnach 390 Euro. Nur wenn die Summe aus gekürzter Rente und Zuverdienst über dem bisherigen Einkommen liegt, wird der darüberliegende Zuverdienst voll auf die verbliebene Teilrente angerechnet.

Unterm Strich wird die Sache dadurch zwar vielleicht gerechter, aber nicht weniger kompliziert. Und sie hat einen weiteren Nachteil: Durch die Umstellung von der monatlichen auf eine jährliche Betrachtungsweise könnte es bei vielen erwerbstätigen Rentner zu saftigen Rückzahlungsforderungen seitens des Finanzamtes kommen. Zudem, so moniert etwa die Arbeiterwohlfahrt. lohnt sich ein Teilrentenmodell wegen der hohen Abschläge auch weiterhin ausgerechnet für diejenigen am wenigsten, die auf einen Zuverdienst im Alter besonders angewiesen wären: Versicherte mit niedrigem Einkommen.

Arbeit über die Regelaltersgrenze hinaus

Beschäftigte, die über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten, können dank der Flexi-Rente künftig auf höhere Altersbezüge kommen als bisher – und zwar, indem sie freiwillig weiterhin Rentenbeiträge einzahlen. Dann wirkt sowohl ihr Beitragsanteil wie auch der ihres Arbeitgebers rentensteigernd. Bisher hatte bei solchen Beschäftigungsverhältnissen nur noch der Arbeitgeber Rentenbeiträge zu zahlen, die dann allerdings ins Leere flossen und für die Betroffenen nicht mehr rentensteigernd wirkten.

Ansonsten bleibt es bei den bisherigen Anreizen: Wer weiter arbeitet und die ihm zustehende Altersrente nach hinten verschiebt, erhält für jeden zusätzlichen Monat einen lebenslangen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Wer seine Rente beispielsweise um ein Jahr hinauszögert, bekommt also sechs Prozent mehr. Und zusätzlich erhöht sich die Rente auch noch durch die weitere Beitragszahlung.

Sonderzahlung zur Vermeidung von Rentenabschlägen

Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, muss im Gegenzug lebenslange Rentenabschläge in Kauf nehmen – 0,3 Prozent für jeden Monat der früheren Inanspruchnahme. Um das auszugleichen, darf man als Versicherter Sonderzahlungen leisten. Allerdings ist dies bisher erst ab dem 55. Lebensjahr möglich. In dem Gesetentwurf zur Flexi-Rente ist nun vorgesehen, diese Grenze auf 50 Jahre zu senken.

Die Höhe des notwendigen Ausgleichsbetrag können die Betroffenen künftig einer besonderen Rentenauskunft entnehmen, die sie auf Antrag von der Rentenversicherung erhalten. Wenn Versicherte bereits Sonderzahlungen geleistet haben, dann aber doch nicht vorzeitig in Rente gehen wollen, erhalten sie gleichwohl eine höhere Rente, die den zusätzlich gezahlten Beiträgen entspricht. Eine Rückerstattung ist nach Versichererangaben nicht möglich.

Bisher nutzt kaum jemand die Möglichkeit solcher Sonderzahlungen, um spätere Abschläge auszugleichen. Die Deutsche Rentenversicherung beziffert deren Zahl für das Jahr 2014 auf 967. Im Jahr davor waren es 1271. Daten für 2015 liegen noch nicht vor.

Zusätzlicher Anreiz für die Arbeitgeber

Um mehr Menschen über die Regelaltersgrenze hinaus zu beschäftigen, sieht die Koalition auch ein besonderes Bonbon für die Arbeitgeber vor. Anders als bisher sollen sie für solche älteren Beschäftigte künftig keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr bezahlen müssen. Diese Regelung ist allerdings erst einmal nur auf fünf Jahre befristet. In der SPD wird sie skeptisch gesehen.

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