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Die Aktenordner zum NSU-Prozess im Gerichtssaal in München.

© dpa

NSU-Prozess: Wohlleben-Verteidiger stellen Befangenheitsantrag gegen Richter Götzl

Erneut wird ein Befangenheitsantrag gegen Richter Manfred Götzl gestellt. Er hatte die Frage einer Nebenklage-Anwältin zugelassen, obwohl sie auf Details aus einer Akte der Bundesanwaltschaft beruht. Und die war nicht allen Prozessteilnehmern bekannt.

Von Frank Jansen

Im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München haben die Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben am Donnerstag einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt. Er hatte zuvor im Namen des 6. Strafsenats per Gerichtsbeschluss die Frage einer Nebenklage-Anwältin zugelassen, die Wohllebens Verteidiger Olaf Klemke beanstandet hatte. Die Nebenklage-Anwältin wollte bei der Vernehmung des Zeugen Benjamin G., eines früheren V-Mannes des hessischen Verfassungsschutzes, Details aus Akten der Bundesanwaltschaft zitieren, die in den Prozess bislang nicht eingeführt sind. Die Akten sind aber für die Anwälte am Sitz der Behörde in Karlsruhe einsehbar.

Die Unterlagen stammen aus dem früheren Ermittlungsverfahren gegen Andreas T., den einstigen V-Mann-Führer von Benjamin G. Der ehemalige Verfassungsschützer Andreas T. hatte möglicherweise den Mord des NSU an dem Deutschtürken Halit Yozgat im April 2006 mitbekommen, will aber kurz vorher den Tatort, das von Yozgat betriebene Internetcafé, verlassen haben.

Verteidiger Klemke beanstandete die Frage der Nebenklage-Anwältin, in der es um eine Telefonüberwachung ging, weil ihm und weiteren Prozessteilnehmern die Akte nicht bekannt sei. Deshalb könne er auch nicht prüfen, ob der Vorhalt der Anwältin korrekt sei, monierte Klemke. Richter Götzl ließ die Frage dennoch zu, daraufhin beantragte Klemke dazu einen förmlichen Gerichtsbeschluss. Nach einer Pause trug Götzl den Beschluss vor, der seine vorherige Entscheidung bestätigte.

Sofort beantragte Klemke eine Unterbrechung, um mit seinem Mandanten einen „unaufschiebbaren Antrag“ zu besprechen. Nach einer zweistündigen Unterbrechung präsentierte Klemke dann den Befangenheitsantrag. Götzl setzte dennoch die Hauptverhandlung fort. Sie hätte unterbrochen werden müssen, wenn die Verteidigung Wohllebens den gesamten Strafsenat abgelehnt hätte. Über den Befangenheitsantrag werden die anderen Richter des 6. Strafsenats entscheiden.

Zuletzt hatten im September die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe Götzl und seine Kollegen abgelehnt. Den Befangenheitsantrag wiesen drei Richter eines anderen Strafsenats zurück.

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