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Ralf Wohllebens Verteidiger teilten am Donnerstag gegen die Bundesanwaltschaft aus.

© Andreas Gebert/dpa

NSU-Prozess: Wohlleben-Anwalt vergleicht Oberstaatsanwalt mit Hermann Göring

Eklat in München: Im NSU-Prozess provozieren die Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben mit rechter Ideologie und greifen die Staatsanwälte an.

Von Frank Jansen

Im NSU-Prozess haben zwei Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben mit extremen Parolen provoziert. Olaf Klemke verglich einen Vertreter der Bundesanwaltschaft mit Hermann Göring, dem zweiten Mann des NS-Regimes.

Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten nehme „frei nach Hermann Göring: wer Jude ist, bestimme ich“ für sich in Anspruch, „wer Nazi ist, bestimme ich“, sagte Anwalt Olaf Klemke am Donnerstag im Oberlandesgericht München.

Ausführliche Hitler-Zitate

Die Bundesanwaltschaft wirft dem bekennenden Rechtsextremisten Wohlleben vor, aus ideologischer Nähe den NSU unterstützt zu haben. Wohlleben soll die Beschaffung der Pistole Ceska 83 initiiert haben, mit der die Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos neun Migranten ermordeten.

Ein noch stärker ideologisch geprägtes Plädoyer trug Wohllebens dritter Verteidiger vor. Wolfram Nahrath, einst Anführer der 1994 verbotenen Wiking Jugend, zitierte ausführlich Adolf Hitler, Rudolf Heß und weitere Nazi-Größen.

Mit Hitler-Sprüchen wie „unsere Bewegung hat Gewalt nicht nötig“ und „ich will den Frieden“ versuchte Nahrath eine Art menschenfreundlichen  Nationalsozialismus zu präsentieren. Der Anwalt betonte dazu, auch Wohlleben habe Gewalt immer abgelehnt.

Für Nahrath wie auch Klemke liegt nahe, dass die NSU-Mörder Mundlos und Böhnhardt eher Psychopathen waren als politisch motivierte Gewalttäter. „Ich wage die Wertung, dass der NSU gewiss U war, aber nicht NS“, rief Nahrath in den Saal.

Mehrere Prozessteilnehmer folgten dem Plädoyer mit konsterniertem Blick. Am Schluss beantragte Nahrath wie schon die Co-Verteidiger Klemke und Nicole Schneiders, Wohlleben sei freizusprechen und sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

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