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Der Angeklagte Ralf Wohlleben.

© pa/dpa

Update

NSU-Prozess: Schwerer Schlag für Angeklagten Ralf Wohlleben

Im NSU-Prozess wird es allmählich eng für den Angeklagten Ralf Wohlleben: Die Richter sehen einen dringenden Tatverdacht. Eine hohe Strafe wird immer wahrscheinlicher.

Von Frank Jansen

Es wird eng für den Angeklagten Ralf Wohlleben, eine hohe Strafe erscheint unausweichlich. Seine Anwälte wollen nun im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München mit einem schärferen Ton aus der Defensive herauskommen. Am Dienstag haben die Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen die fünf Richter des 6. Strafsenats gestellt. Die Anwälte reagierten damit auf einen 16-seitigen, gravierenden Beschluss des Senats vom Juni, Wohlleben weiter in  Untersuchungshaft festzuhalten. Ende Mai hatten die Anwälte gefordert, den Haftbefehl gegen ihren Mandanten aufzuheben. Wohlleben steht in Verdacht, im Frühjahr 2000 für die Terrorzelle NSU die Pistole Ceska 83 beschafft zu haben, mit der neun Migranten getötet wurden.

Die Richter sehen weiterhin einen dringenden Tatverdacht bei dem ehemaligen NPD-Funktionär und sprechen im Beschluss von Fluchtgefahr, sollte Wohlleben jetzt freikommen. Der Angeklagte sitzt seit November 2011 in Untersuchungshaft. Die Verteidiger werfen dem Strafsenat nun vor, sie hätten die Aussage des Angeklagten Carsten S., der Wohlleben schwer belastet hat, „selektiv“ und zum Nachteil ihres Mandanten gewürdigt.

Die Bundesanwaltschaft hält  Wohlleben für schuldig, gemeinsam mit Carsten S. die Ceska 83 besorgt und damit Beihilfe zu den neun Morden geleistet zu haben. Mit der Waffe hatten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt von 2000 bis 2006 acht türkischstämmige Migranten und einen Griechen erschossen. Carsten S. hat zu Beginn des Prozesses ein umfassendes Geständnis abgelegt und Wohlleben schwer belastet.

Der am 25. Juni ergangene und am Dienstag bekannt gewordene Beschluss des Senats, Wohlleben in der Untersuchungshaft zu belassen, liest sich  fast schon wie ein Schuldspruch. Mehr als ein Jahr nach Beginn des Prozesses kommen die Richter in ihrer vorläufigen Bewertung zu dem Schluss, der dringende Tatverdacht gegen Wohlleben habe sich „bislang vor dem Hintergrund des in der Anklageschrift dargestellten, wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen bestätigt“. Das wird die Bundesanwaltschaft als  Etappensieg verbuchen.

Ralf Wohlleben schweigt im Prozess

Die Richter halten das Geständnis von Carsten S. für glaubwürdig. „Das Beweisergebnis der Hauptverhandlung stützt bislang die Angaben des Angeklagten“, heißt es im Beschluss. Der Strafsenat geht auch davon aus, dass der Angeklagte bereits im Februar 2012 gegenüber der Polizei den Waffentyp Ceska 83 „mit hoher Wahrscheinlichkeit identifiziert hat“. Aus dem Geständnis von Carsten S. ergibt sich für die Richter der dringende Verdacht, Wohlleben habe es „zumindest billigend in Kauf genommen, dass die auf seine Veranlassung besorgte Pistole Ceska 83 zur Tötung von Menschen aus ideologischer Motivation eingesetzt werden würde“.

Wohlleben schweigt im Prozess, Carsten S. hat zu Beginn der Hauptverhandlung ausgesagt, er habe von Wohlleben 2500 D-Mark für den Kauf der Ceska 83 erhalten. Die Pistole hatte Carsten S. Anfang 2000  bei einem Rechtsextremisten in Jena erworben. Wohlleben soll zuvor auch den Kontakt zu dem Waffenlieferanten hergestellt haben. Carsten S. beschrieb zudem, wie Wohlleben reagierte, als er die Waffe zu sehen bekam. Wohlleben habe mit Lederhandschuhen den mitgelieferten Schalldämpfer aufgeschraubt und die Pistole lachend auf ihn gerichtet. Carsten S. gab auch zu, dass er die Waffe in Chemnitz zu Mundlos und Böhnhardt brachte. Die Übergabe fand in einem Abbruchhaus statt.

Über Befangenheitsantrag muss anderer Senat des Oberlandesgerichts München entscheiden

Aus Sicht der Verteidiger Wohllebens ist jedoch nicht erwiesen, dass sich Carsten S. korrekt erinnert und ihr Mandant an der Beschaffung der Ceska 83 mitgewirkt hat. Für die Anwälte bleibt  zudem offen, ob es sich bei der Pistole, von der Carsten S. gesprochen hat, überhaupt um eine funktionsfähige Waffe handelte. Die Anwälte hatten im Prozess bereits im Juni 2013 gefordert, Wohlleben aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Auch damals lehnte der Strafsenat ab. Der nun gestellte Befangenheitsantrag ist nicht der erste, den Wohllebens Verteidiger vorbringen. Zuletzt hatten die Anwälte im Dezember 2013 ein Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt. Der Antrag fiel bei Götzls Kollegen durch.

Über den aktuellen Befangenheitsantrag muss nun ein anderer Senat des Oberlandesgerichts München entscheiden. Götzl setzte am Dienstag die Hauptverhandlung trotz des Antrags fort. Am frühen Nachmittag begann die Befragung eines Neonazis, der Wohlleben gut kennt. Man habe gemeinsam „Kampagnen vorbereitet“, sagte der Zeuge. Als Beispiel nannte er das „Fest der Völker“. Zu dem von der NPD in Jena und weiteren Thüringer Städten mehrmals veranstalteten Festival mit rechtsextremen Rockbands kamen hunderte Neonazis aus dem In- und Ausland.        

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