zum Hauptinhalt
Beate Zschäpe vor Gericht in München.

© dpa

NSU-Prozess: Neues Ermittlungsverfahren gegen Beate Zschäpe

Mit einer explosiven Taschenlampe wollte das NSU-Trio im Jahr 1999 offenbar den Mitarbeiter einer Gaststätte in Nürnberg töten. Der Fall war erst vergangene Woche bekannt geworden. Auch diesmal hält die Bundesanwaltschaft Beate Zschäpe für eine Mittäterin.

Von Frank Jansen

Die mutmaßlich vom NSU deponierte Bombe im Lokal eines Türken in Nürnberg hätte eine tödliche Wirkung haben können. Das mit Sprengstoff gefüllte Rohr sei nicht richtig verschlossen gewesen und deshalb bei der Explosion nicht geplatzt, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag nach dem Ende des 11. Verhandlungstages im NSU-Prozess. Da die Splitterwirkung ausblieb, seinen noch schwerere Verletzungen vermieden worden.

Bei dem Anschlag im Juni 1999 hatte ein junger Mitarbeiter der Gaststätte Verbrennungen erlitten. Die Rohrbombe steckte in einer Taschenlampe, die der 18-Jährige anknipste. Damit wurde die Zündung ausgelöst. Der Fall war erst vergangene Woche bekannt geworden, als im NSU-Prozess der Angeklagte Carsten S. unter Tränen schilderte, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ihm bei einem konspirativen Treffen in Chemnitz von der Taschenlampe erzählt hatten.

Staatsanwaltschaft hält Beate Zschäpe für Mittäterin

Die Bundesanwaltschaft hat vergangene Woche die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg zu dem Fall übernommen. Der Anschlag wird nun auch Beate Zschäpe, der Hauptangeklagten im NSU-Prozess, zur Last gelegt. Es gebe jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen Zschäpe wegen versuchten Mordes, Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, sagte Diemer. Wie bei allen anderen Verbrechen des NSU hält die Bundesanwaltschaft auch im Fall „Taschenlampe“ Zschäpe für die Mittäterin von Mundlos und Böhnhardt.

Bei der Verhandlung am Dienstag setzten Anwälte von Nebenklägern die Befragung des Angeklagten Carsten S. fort. Er bestritt, die Pistole Ceska 83, mit der Mundlos und Böhnhardt neun Migranten erschossen, zusammen mit einem Schalldämpfer bestellt zu haben. Ein Nebenklage-Anwalt hatte Carsten S. die Aussage eines Zeugen aus dem Ermittlungsverfahren vorgehalten, wonach „definitiv“ ein Schalldämpfer geordert worden sei. Der Zeuge, Betreiber eines Geschäfts für Textilien der rechtsextremen Szene, soll im Auftrag von Carsten S. und des Mitangeklagten Ralf Wohlleben die Ceska besorgt haben.

Carsten S. hat zugegeben, die Waffe im Frühjahr 2000 in Chemnitz Mundlos und Böhnhardt übergeben zu haben. Er beteuerte am Dienstag, „auf jeden Fall“ überrascht gewesen zu sein, dass er von dem Zeugen mit der Waffe auch einen Schalldämpfer ausgehändigt bekommen hatte.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false