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Andre E. ist einer der Angeklagten im NSU-Prozess.

© Andreas Gebert/dpa

NSU-Prozess: Kein dritter Pflichtverteidiger für NSU-Angeklagten

Wieviel Pflichtverteidiger sind genug? Im Bezug auf die Forderung des im NSU-Prozess Angeklagten André E. nach einem dritten Pflichtverteidiger entschied nun ein Richter: zwei reichen.

Von Frank Jansen

Im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München erhält der Angeklagte André E. nach Informationen keinen dritten Pflichtverteidiger. Der Vorsitzende Richter des 6. Strafsenat, Manfred Götzl, hat den Antrag des Düsseldorfer Anwalts und ehemaligen Vizevorsitzenden der Partei „Die Republikaner“, Björn Clemens, abgelehnt, in das Verfahren einzusteigen. In der diesen Donnerstag ergangenen Verfügung Götzls heißt es, „die zwei bestellten Pflichtverteidiger reichen für eine sachgerechte Verteidigung aus“. André E. wird schon seit dem Ermittlungsverfahren von den Berliner Anwälten Herbert Hedrich und Michael Kaiser vertreten.

Clemens hatte in seinem Antrag von Mitte März unter anderem auf das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verwiesen. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wird von vier Pflichtverteidigern vertreten, der Angeklagte Ralf Wohlleben von drei. Beide sitzen seit November 2011 in Untersuchungshaft. Der Strafsenat hatte im September 2017 auch André E. wieder in U-Haft gesteckt. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zwölf Jahre Haft für den Rechtsextremisten und die Wiederaufnahme der U-Haft gefordert. André E., der bereits sieben Monate in U-Haft gesessen hatte, soll den NSU jahrelang unterstützt haben. Die Bundesanwaltschaft wirft E. unter anderem vor, Wohnmobile gemietet zu haben, mit denen die Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu einem Sprengstoffanschlag in Köln und zu zwei Raubüberfällen fuhren. Aus Sicht der Anklage ist der Fall Köln Beihilfe zu versuchtem Mord.

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