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Verteidiger Anja Sturm und Wolfgang Heer im Verhandlungssaal des Münchener Oberlandesgericht. In der Mitte: Beate Zschäpe, die, wie so oft, der Öffentlichkeit demonstrativ den Rücken zukehrt.

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Update

NSU-Prozess in München: Zschäpe-Verteidiger stellt erneut Befangenheitsantrag

Es ist nicht das erste Mal, dass die Strafverteidiger Zschäpes ein Ablehnungsgesuch gegen beteiligte Richter im NSU-Prozess stellen. Jetzt trifft es Peter Lang.

Von Frank Jansen

Im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München haben die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe am Mittwoch einen weiteren Befangenheitsantrag gestellt. Er richtet sich gegen den beisitzenden Richter Peter Lang, einem der beiden Berichterstatter des 6. Strafsenats. Anlass ist eine Beobachtung, die Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer am Morgen kurz vor Beginn der Verhandlung gemacht hatte. Heer sah, dass auf dem Rücken eines Aktenordners, den Lang unter dem Arm trug, handschriftlich „HV NSU“ geschrieben steht. Damit ist „Hauptverhandlung Nationalsozialistischer Untergrund“ gemeint. Der Richter bringe zum Ausdruck, „dass er das Bestehen einer terroristischen Vereinigung namens NSU bereits als erwiesen betrachtet“, trug Heer am Mittag aus dem Befangenheitsantrag vor.

Der Anwalt betonte, es sei „einer der zentralen Gegenstände der gerichtlichen Untersuchung“, ob es eine solche Vereinigung überhaupt gab. Die Bundesanwaltschaft wirft der 39-jährigen Frau vor, sie sei Mitglied der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ gewesen und damit Mittäterin bei allen Verbrechen. Die Verteidigung bestreitet, das Zschäpe dem NSU zugerechnet werden muss. Lang mache sich, sagte Anwalt Heer, die „massive Vorverurteilung in der Öffentlichkeit und durch staatliche Stellen zu eigen“. Die Verteidiger der Angeklagten Ralf Wohlleben und André E. schlossen sich dem Befangenheitsantrag an.

Die Bundesanwaltschaft hält das Ablehnungsgesuch für unbegründet. Bei der Ordnerbezeichnung „HV NSU“ handele es sich um eine „schlagwortartige Verkürzung des Prozessgegenstands“, aus der nichts hergeleitet werden könne, sagte Oberstaatsanwältin Anette Greger. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verkündete, die Entscheidung über den Befangenheitsantrag werde zurückgestellt. Götzl verwies auf das Beschleunigungsgebot gerade in Verfahren mit inhaftierten Angeklagten. Zschäpe und Wohlleben sitzen seit November 2011 in Untersuchungshaft.

Der 6. Strafsenat hat bereits mehrere Befangenheitsanträge der Verteidiger Zschäpes und der Anwälte des mitangeklagten Ex-NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben überstanden. Gleich am ersten Prozesstag im Mai 2013 hatten die Verteidiger der beiden Angeklagten die Ablehnung Götzls bekundet. Zuletzt war im Dezember Wohllebens Anwalt Olaf Klemke mit einem Antrag gegen den Vorsitzenden Richter gescheitert.  

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