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Beate Zschäpe mit ihrem neuen Pflichtverteidiger Mathias Grasel.

© REUTERS

NSU-Prozess - der 217. Tag: Mysteriöse Aussage - hat Beate Zschäpe ein Kind?

Eine Zeugin bringt die Hauptangeklagte Beate Zschäpe mit einem kleinen Mädchen in Verbindung. Es soll dabei gewesen, als mutmaßlich Zschäpe und Böhnhardt ein Wohnmobil bei einem Verleih abholten. Das Kind habe "Mama" zu der Frau gesagt, berichtete eine Angestellte des Verleihs der Polizei.

Von Frank Jansen

Die Geschichte klingt mysteriös. Mutmaßlich Beate Zschäpe und der NSU-Mörder Uwe Böhnhardt haben im Oktober 2011 das bei einem Verleih gebuchte Wohnmobil für den letzten Raubüberfall der Terrorzelle abgeholt – gemeinsam mit einem Kind, angeblich ein Mädchen. Es habe zu der Frau „Mama“ gesagt, erinnerte sich die Angestellte der Verleihfirma bei der Vernehmung durch die Polizei im November 2011. Das war kurz nach dem dramatischen Ende des NSU, als Böhnhardt und sein Komplize Uwe Mundlos sich in Eisenach in dem Wohnmobil erschossen hatten. Sollte Beate Zschäpe, die angeblich seit einer Operation keine Kinder bekommen kann, etwa doch Mutter eines Mädchens sein? Oder ein Kind zumindest bemuttert haben?

Die Angestellte des Unternehmens aus dem sächsischen Ort Schreiersgrün konnte sich am Dienstag im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München nur noch an wenig erinnern. Sie wusste  lediglich, dass die Frau, die sie bei der Polizei anhand von Lichtbildern als Zschäpe identifiziert hatte, sich mit einem Kind unterhalten habe. Dem Bundeskriminalamt hatte die Zeugin jedoch auch bei weiteren Vernehmungen 2011 und 2012 von einem Kind berichtet. Es sei ein etwa vier- oder fünfjähriges Mädchen gewesen, mit längeren blonden Haaren, wohl auch mit Zöpfen. Das Kind sei in der Firma in die Spielecke gegangen. Zu der Frau habe das Mädchen ein engeres Verhältnis gehabt, „ich glaube, es hat ,Mama’ gesagt“, sagte die Zeugin dem BKA.

Aber wer soll das Kind gewesen sein?  Oder hat die Zeugin in ihrer Erinnerung ein Kundenpaar mit Nachwuchs schlicht verwechselt? Bislang hat keiner der ehemaligen Nachbarn Zschäpes von einem Kind der Angeklagten gesprochen.  

Böhnhardt und Zschäpe seien beim  Wohnwagen-Verleih „durch ein bislang nicht identifiziertes Kind“ begleitet worden, heißt es in der Anklage. Die  Bundesanwaltschaft nennt  Zschäpe allerdings auch „kinderlos“. War also der Nachwuchs eines Mitangeklagten bei der Abholung des Wohnmobils dabei? Die Kinder von André E., der in Zwickau mit seiner Familie offenbar bis zuletzt Kontakt zu Zschäpe, Böhnhardt und Uwe Mundlos hatte, scheinen erstmal nicht in Frage zu kommen: es sind zwei Söhne. Da sie aber vermutlich die einzigen Kinder waren, zu denen die drei Untergetauchten im Jahr 2011 in Sachsen engeren Kontakt hatten, ist doch nicht auszuschließen, dass der jüngere Sohn von E., 2006 geboren, im Wohnwagen-Verleih dabei war.

Zweifel an der Geschichte

Die Kinder des mitangeklagten Ex-NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben kommen allenfalls theoretisch in Frage. Wohlleben ist Vater von zwei kleinen Töchtern, doch er soll zu den drei Untergetauchten 2011 schon lange keinen Kontakt mehr unterhalten haben. Die Angeklagten Carsten S. – er ist schwul - und Holger G. haben keine Kinder. Die der Freundin von Holger G.  leben bei deren Ex-Mann. Holger G. ist allerdings in die  Geschichte des Wohnmobils verstrickt.

Er hatte Böhnhardt einen Pass verschafft, mit dem der NSU-Mörder sich bei dem Verleih ausweisen konnte. Das Dokument enthält den Namen von Holger G., auch das Foto ist von ihm. Er sah Böhnhardt ähnlich, Mundlos hatte zudem G. die Haare so kurz geschoren, dass bei einem flüchtigen Blick auf das Foto der fast kahl rasierte Böhnhardt von Holger G. kaum zu unterscheiden war. Die Angestellte der Verleihfirma hatte bei der Polizei denn auch auf einem Foto Holger G. als den Kunden vom Oktober 2011 genannt. Doch vermutlich war es Böhnhardt. Es gibt zudem keine Hinweise, Holger G. könnte Böhnhardt und Zschäpe ein Kind mitgegeben haben für den Auftritt beim Wohnmobil-Verleih.

Zschäpes Verteidiger bezweifeln, dass die Mandantin überhaupt in der Firma war. Die Zeugin sagte, die Frau sei mit dem Kind in einem Auto weggefahren. Zschäpe habe jedoch keine Fahrerlaubnis, sagte Verteidiger Wolfgang Stahl nach der Einvernahme der Angestellten. Und er sieht in ihrer Aussage auch eine „Diskrepanz“ zu einem zentralen Vorwurf der Bundesanwaltschaft. In der Anklage wird Zschäpe als Finanzchefin des NSU dargestellt. Doch die Angestellte sagte, Miete und Kaution für das Wohnmobil habe der Mann bezahlt, nicht die Frau mit dem Kind.

Erstaunlich an der Erklärung Stahls war allerdings auch, dass sie von ihm kam. Zschäpe brüskierte am Dienstag wieder Stahl und die Co-Verteidiger Anja Sturm und Wolfgang Heer. Die Hauptangeklagte setzte sich so neben ihren neuen, erst kürzlich beigeordneten vierten Pflichtverteidiger, den Münchner Anwalt Mathias Grasel, dass er sie zumindest optisch wie ein Bollwerk gegen Heer, Stahl und Sturm abschirmte. Zschäpe sprach auch fast nur mit Grasel. Doch der junge Anwalt, der einen gewaltigen Prozessstoff aufzuarbeiten hat, stellte am Dienstag lediglich eine Frage. Er wollte von der Angestellten der Verleihfirma wissen, ob der Mann oder die Frau bar gezahlt hätten, die Zeugin nannte den Mann.

Ob Zschäpe mit dem Auftritt Grasels zufrieden war, blieb offen. Sie redete ab und zu auf ihn ein, sagte aber in der Verhandlung nicht aus. Doch sie wirkte deutlich zufriedener als in den vergangenen Wochen, in denen ihr Streit mit Heer, Stahl und Sturm eskaliert war. In einem Schreiben an den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl hatte sie im Juni betont, sie denke durchaus daran, etwas zu sagen. Doch erst nach einem Bruch mit Heer, Stahl und Sturm. Götzl ordnete dann Grasel der Angeklagten bei. Für Zschäpe ist nun der bislang angeblich versperrte Weg zur Aussage frei. 

Lesen Sie hier eine Chronik des NSU-Prozesses.

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