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Auch in Berlin waren italienische Zwangsarbeiter eingesetzt. Die Gedenkstätte in den früheren Baracken in Schöneweide, dem letzten noch erhaltenen NS-Zwangsarbeiterlager, erinnert unter anderem an sie.

© Kitty Kleist-Heinrich

NS-Zwangsarbeiter: Klagt Deutschland erneut gegen Italien?

Die Bundesregierung bleibt dabei: Für italienische NS-Zwangsarbeiter gibt es keine Entschädigung. Von der Regierung in Rom fühlt man sich anscheinend nicht genügend gegen deren Klagen geschützt.

Deutschland will frühere italienische Zwangsarbeiter und Opfer von NS-Massakern weiterhin nicht entschädigen. "Die Haltung der Bundesregierung ist unverändert", heißt es in der Antwort des Auswärtigen Amts auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Italien habe bereits 1947 auf Reparationen wegen allgemeiner Kriegsschäden verzichtet, 1961 seien außerdem in einem Globalabkommen beider Länder die Ansprüche italienischer NS-Opfer "abschließend geregelt" worden.

Dreißig Verfahren gegen Deutschland

Gleichzeitig lässt die Antwort erkennen, dass Berlin von der Regierung in Rom einen Schlussstrich unter die Entschädigungsprozesse erwartet, die dennoch laufen - nach Angaben des Außenamts sind in Italien aktuell 30 Verfahren anhängig und bereits vier Urteile gegen Deutschland ergangen. Die Bundesregierung plane derzeit zwar keine neue Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof, heißt es in der Antwort. "Sie behält sich ein solches Vorgehen aber vor und schließt nicht aus, dass es in Zukunft nötigenfalls auch zu einem neuen Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof kommen könnte."

Der Internationale Gerichtshof hatte 2012 entschieden, dass Deutschland nicht von einzelnen Opfern verklagt werden könne, es genieße "Staatenimmunität". Der Spruch der Richter in Den Haag verpflichtete Italien zugleich darauf, Urteile zugunsten ehemaliger Massakeropfer oder Zwangsarbeiter nicht vollstrecken zu lassen. Zuvor hatten Gerichte bis hin zum höchsten, dem Kassationsgerichtshof in Rom, deren Ansprüche anerkannt und staatliches Eigentum in Italien beschlagnahmen lassen, um sie durchzusetzen. Die Verfahren schienen erledigt - bis 2014 Italiens Verfassungsgericht das Gesetz für verfassungswidrig erklärte, mit dem die Regierung in Rom den Haager Spruch umgesetzt hatte. Staatenimmunität, so der Corte Costituzionale, gelte nicht für Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn sie die "unverletzlichen Grundrechte der Person" berührten, die die Landesverfassung schütze.

Auch keine freiwilligen Zahlungen

Seit dem Verfassungsgerichtsurteil sind Italiens Regierungen, offenbar zum Ärger Berlins, vorsichtiger geworden. Auf die "zahlreichen Gespräche" und auf "mehrere Verbalnoten", in denen es um die Entschädigungsfrage ging, erhielten deutsche Stellen, wie das Außenamt zugibt, lediglich die Antwort, man respektiere die Unabhängigkeit der Justiz. Die Bundesregierung ist dagegen der Meinung, dass Italien "auch nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2014 verpflichtet ist, das Urteil des IGH vom 3. Februar 2012 umzusetzen und die Staatenimmunität Deutschlands zu gewährleisten", wie es in der Antwort auf die Linken-Anfrage an mehreren Stellen heißt.

Auch Verhandlungen über eine freiwillige Entschädigung will die Bundesregierung weiter nicht aufnehmen, obwohl die Haager Richter dies vor vier Jahren in ihrem Spruch angeregt hatten. Es sei "erstaunlich und bedauerlich", hieß es im Urteil, dass Deutschland italienische Opfer 2001 ausdrücklich von Zahlungen aus dem damals eingerichteten Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter ausgeschlossen habe. Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke sprach von "sturer Verweigerung" gegenüber "Opfern unsäglicher Verbrechen". "Die Ignoranz und Arroganz, die die Bundesregierung hier an den Tag legt, ist einfach ungeheuerlich."

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