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Der Auschwitz-Prozess von 1963. In Frankfurt am Main standen damals 20 frühere SS-Offiziere vor Gericht.

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NS-Verbrechen vor Gericht: Warum so spät gegen KZ-Wachleute ermittelt wird

Dieser NS-Prozess ist jetzt wohl der letzte, heißt es in Deutschland jedes Mal. Doch so viele Ermittlungsverfahren wegen des nationalsozialistischen Massenmords an den Juden gab es seit Jahrzehnten nicht mehr. Bundesweit ermitteln Staatsanwaltschaften gegen mehr als ein Dutzend Wachleute aus dem Vernichtungslager Auschwitz.

In Bayern könnte es zu einem Prozess gegen den früheren Auschwitz-Wachmann Johann Breyer kommen. Warum erst jetzt, warum so spät? Das Münchener Urteil gegen den früheren Wachmann im Vernichtungslager Sobibor, John Demjanjuk, im Jahr 2011 hat tatsächlich eine Wende herbeigeführt – und zwar eher in der Praxis als in der Rechtsprechung selbst. Das Demjanjuk-Urteil war keineswegs der erste Fall, in dem jemand wegen Beihilfe zum nationalsozialistischen Massenmord verurteilt wurde. Schon 1966 wurden deutsche SS-Männer vom Landgericht Hagen der Beihilfe zum Mord in Sobibor schuldig gesprochen.

Doch gleichzeitig wurden oft selbst hochrangige SS-Offiziere nur wegen Beihilfe verurteilt – als Haupttäter des Holocaust galten für die deutsche Justiz lange nur Adolf Hitler und einige andere NS-Funktionäre. Die Wachleute in den Vernichtungslagern gerieten dadurch völlig aus dem Blick. Außerdem suchten die deutschen Ermittler in der Ludwigsburger Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen jahrzehntelang stets nach der einen nachweisbaren Tat, nach dem einen Mord, bei dem sich Täter und Opfer genau zuordnen lassen. Das ist in einem Vernichtungslager wie Auschwitz oder Sobibor aber nicht möglich.

Eine US-Sondereinheit ist den Tätern auf der Spur

Als Breyer in seiner Wahlheimat Philadelphia 1991 zum ersten Mal von US-Ermittlern befragt wird, interessiert sich die deutsche Justiz also noch gar nicht für ehemalige Auschwitz-Wachleute wie ihn. Wäre er in Deutschland geblieben, hätte er noch mehr als zwei Jahrzehnte ein unbehelligtes Leben führen können. Doch in den USA hat das Justizministerium eine Sondereinheit gebildet, das Office of Special Investigations (OSI). Die neue Abteilung soll prüfen, ob mutmaßliche NS-Verbrecher bei ihrer Einreise in die USA falsche Angaben gemacht haben. Ohne die detailgenaue und kenntnisreiche Arbeit der OSI-Leute und ihres früheren Chefs Eli Rosenbaum gäbe es bis heute in Deutschland keinen Fall Breyer. Die US-Justiz kann nicht selbst wegen NS-Verbrechen Anklage erheben. Ansatzpunkt der OSI-Ermittler waren daher die Einreise- und Einbürgerungsbestimmungen. Wer eine Tätigkeit als Wachmann in einem Vernichtungslager bewusst verschwiegen hatte, dem konnte die US- Staatsbürgerschaft entzogen werden. So war es im Fall Demjanjuk – auch diesen hatten die OSI-Ermittler aufgedeckt. Im Fall Breyer war die Rechtslage komplizierter, weil er dadurch, dass seine Mutter in den USA geboren war, einen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft hatte.

Nach Demjanjuk wurden die Akten noch einmal durchgesehen

Aber in beiden Fällen legten die US-Ermittler die Grundlage für das spätere juristische Vorgehen in Deutschland. An dieser Stelle kommt der deutsche Jurist Thomas Walther ins Spiel, ohne den es beide Verfahren ebenfalls nicht geben würde. Als Walther bei der Zentralen Stelle zu arbeiten anfing, hatte man ihm gesagt, es werde ohnehin kein Fall mehr vor Gericht kommen. Dabei wollte es der Jurist jedoch nicht belassen. Er stieß zufällig auf ein US-Urteil im Fall Demjanjuk und begann zu ermitteln. Walther betrachtete Demjanjuks Wachtätigkeit in Sobibor als Beihilfe zum Mord und brach mit der langjährigen Praxis der Zentralen Stelle, nur diejenigen zu verfolgen, denen eine einzelne Tat nachgewiesen werden konnte.

Nach dem Demjanjuk-Urteil gingen die Ludwigsburger Ermittler noch einmal ihre umfangreichen Akten durch und stießen auf zahlreiche Namen von Auschwitz-Wachleuten, die noch lebten. Parallel erinnerte man sich wieder an einen Fall, den das OSI den Deutschen schon vor Jahren nahegelegt hatte: den Fall Breyer. Doch lange hatten die Deutschen abgewinkt, wenn die Kollegen vom OSI mit solchen Fällen kamen. Das ging nach Demjanjuk nun nicht mehr.

Das Interesse an diesen Verfahren in Deutschland ist groß. Walther, der nach seiner Pensionierung als Rechtsanwalt weiterarbeitet, vertritt sieben Angehörige von Menschen, die in Auschwitz ermordet wurden. Sollte es zum Prozess gegen Breyer kommen, würden sie als Nebenkläger auftreten. Ihnen sei wichtig, dass das Verfahren stattfinde, sagt Walther. „Sie wollen, dass das Schicksal ihrer in Auschwitz ermordeten Angehörigen vor einem deutschen Gericht geklärt wird.“ Dagegen sei eine mögliche Bestrafung Breyers für sie zweitrangig. Der Jurist kann nicht verstehen, warum die Staatsanwaltschaft Weiden im Rahmen der Ermittlungen jüdische Überlebende in Ungarn und auch eine mögliche Nebenklägerin in Berlin befragte. Für das Verfahren seien die Aussagen ohne jeden Wert, aber die Befragung habe die Angehörigen verstört, und auf diese Weise sei viel wertvolle Zeit verloren gegangen.

Das Wiesenthal-Zentrum mahnt zur Eile

Im August gibt es im Fall Breyer eine Anhörung in den USA, gegen eine mögliche Auslieferung kann der 89-Jährige aber noch Rechtsmittel einlegen.

In Ludwigsburg wird derzeit an weiteren Auschwitz-Fällen gearbeitet, wie Behördenchef Kurt Schrimm berichtet. Außerdem stehen die Ermittlungen zum Konzentrationslager Majdanek kurz vor dem Abschluss. „Die Vorermittlungen werden demnächst an die Staatsanwaltschaften abgegeben“, sagte Schrimm dem Tagesspiegel. Er sei aber „weniger optimistisch“ als bei den Auschwitz-Wachleuten, dass es noch zu Anklageerhebungen komme. Die Ludwigsburger Ermittler suchen zudem noch lebende Ex-Angehörige der Einsatzgruppen, deren Aufgabe die Tötung von Juden in Polen und in der Sowjetunion war. Auch im Ausland sind die Juristen tätig: In Russland stießen sie auf Urteile gegen Kriegsgefangene, von denen sie sich neue Erkenntnisse erhoffen. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt seit Jahren auf Südamerika, weil viele Nazis nach dem Krieg in diese Region auswanderten. Die Ermittler suchen mit Unterstützung der Archive vor Ort nach Männern einer bestimmten Altersgruppe, die mit einem Rot-Kreuz-Pass einreisten. Zuletzt war Behördenleiter Schrimm im Frühling mit zwei Mitarbeitern für zweieinhalb Wochen in Brasilien – das war bereits die zehnte Reise in das südamerikanische Land. Und wie viele NS-Täter wurden auf diesen Reisen aufgespürt? In ganz Südamerika keine, sagt Schrimm. Aber so sei die Arbeit eben.

Efraim Zuroff, Leiter des Jerusalemer Büros des Wiesenthal-Zentrums und einer der bekanntesten „Nazi-Jäger“, mahnt derweil zur Eile. „Wir haben nicht mehr viel Zeit, denn 98 Prozent der NS-Täter sind schon tot.“ Mit Blick auf die Ludwigsburger Behörde sagt Zuroff: „Ich hoffe, dass sie genug Personal haben, um so viel wie möglich so schnell wie möglich zu tun.“

Claudia von Salzens Rekonstruktion des Lebens von Johann Breyer finden Sie hier.

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