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NS-Massaker im italienischen Sant' Anna di Stazzema: Justizministerium sieht keinen Erfolg für Anklagen

Eine Verurteilung der letzten noch lebenden Beschuldigten habe keine Aussicht auf Erfolg, deshalb dürfe keine Anklage erhoben werden: So begründet das Justizministerium, dass das Massaker wahrscheinlich ungesühnt bleiben wird. Aber das allerletzte Wort ist das noch nicht.

Eine Anklage gegen noch lebende Beschuldigte des NS-Massakers im italienischen Sant' Anna di Stazzema ist nach Einschätzung des baden-württembergischen Justizministeriums nicht möglich. Das Ministerium hatte die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart vor zwei Wochen geprüft. „Auch wenn dieses juristische Ergebnis menschlich unbefriedigend ist, sehe ich keinen Raum für eine Weisung des Justizministeriums, Anklage zu erheben“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) am Dienstag in Stuttgart.

In dem toskanischen Dorf hatten SS-Panzergrenadiere am 12. August 1944 ein Massaker verübt. Die italienischen Behörden gehen von insgesamt 560 Todesopfern aus. Von den 17 Beschuldigten leben noch acht, niemandem konnte jedoch individuell ein Mord oder Beihilfe zum Mord nachgewiesen werden. Alle übrigen Taten sind verjährt.

Es stehe außer Frage, dass sich viele deutsche Soldaten schwerer Straftaten schuldig gemacht hätten, sagte Stickelberger. Eine Staatsanwaltschaft dürfe aber laut Strafprozessordnung keine Anklage erheben, wenn nicht die Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung bestehe. In diesem Fall wäre es vielmehr rechtswidrig, den Sachverhalt einem Gericht vorrangig deshalb zu unterbreiten, um damit den Opfern und deren Angehörigen Genüge zu tun.

Wird gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt, muss die zuständige Generalstaatsanwaltschaft darüber entscheiden. (dapd)

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