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NS-Aufarbeitung: Union lenkt im Streit um Kriegsverräter ein

Kriegsverräter sind eine der letzten Opfergruppen der NS-Justiz, die noch nicht rehabilitiert sind. Nach langem Streit will die Große Koalition dies nun ändern

Ob es der nahende Wahlkampf ist, der den Sinneswandel bewirkt hat? Nachdem die Unionsfraktion lange Zeit eine Einigung über die pauschale Rehabilitierung von sogenannten Kriegsverrätern verhindert hatte, lenkte sie am Dienstag überraschend ein.

Noch in dieser Woche wolle die Union mit der SPD über einen entsprechenden Gesetzentwurf verhandeln, sagte Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) nach der Fraktionssitzung. Am 26. August könnten die NS-Urteile dann aufgehoben werden.

Laut der NS-Fassung des Paragrafen 57 im Militärstrafgesetz wurde als Kriegsverräter verurteilt, wer als Soldat dem Land Schaden zufügte oder dem Feind einen Vorteil verschaffte. Darunter konnten nach Ansicht des Historikers Wolfram Wette, der die noch vorhandenen Urteile untersucht hat, ganz verschiedene Vergehen fallen. Gerichte verurteilten auf dieser Grundlage auch Soldaten, die Juden bei der Flucht halfen oder die kritische Flugblätter besaßen oder weiterverteilten.

Fälle, in denen Verurteilte schwere Formen von Landesverrat begingen, sind dagegen zumindest nicht bekannt. Die Union stand bisher aber dennoch auf dem Standpunkt, dass die Urteile nur nach Einzelfallprüfungen aufgehoben werden sollten, da nicht auszuschließen sei, dass die Betroffenen ihren Kameraden geschadet hätten.

Das Thema sollte zunächst auf Zeit nach Bundestagswahl verschoben werden

So hatte es auch die SPD lange gesehen. Als 2002 die Urteile gegen Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aufgehoben wurden, blieben Kriegsverräter ausgenommen. Im Laufe dieser Wahlperiode besann sich die SPD dann eines anderen.

Noch am Dienstag hieß es zunächst, Union und SPD wollten das Thema auf die Zeit nach der Bundestagswahl vertagen, weil sie sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen konnten. Die SPD-Fraktion kippte allerdings einen entsprechenden Entschließungsantrag. Stattdessen wollte eine Mehrheit einem von Linken, SPD- und Grünen-Abgeordneten eingebrachten interfraktionellen Gruppenantrag zur Aufhebung der Urteile zustimmen.

Dies wird nun aber wohl nicht notwendig sein, weil auch in der Union ein Umdenken eingesetzt hat. Dies habe auch mit einem neuen Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Hans-Hugo Klein zu tun, erläuterte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen. Klein habe festgestellt, dass die NS-Urteile wegen Kriegsverrats grundsätzlich nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar seien und deswegen in jedem Fall aufgehoben werden müssten.

Zugleich wollte die Union offenbar nicht riskieren, dass der Makel, die Rehabilitierung zu verhindern, an ihr hängen bleibt. "Zur Aufhebung der Urteile brauchen wir die Linke nicht", sagte Kauder. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte bereits vor mehreren Wochen seine grundsätzliche Zustimmung zur Aufhebung der Urteile signalisiert.

Dagegen hatte der Berichterstatter der Fraktion in dieser Frage, der Abgeordnete Norbert Geis (CSU), stets an einer Einzelfallprüfung festgehalten. Seit vergangener Woche übt Geis, wie aus der Fraktion zu erfahren war, diese Funktion allerdings nicht mehr aus.  

Quelle: ZEIT ONLINE, 30.06.2009

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