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Ein Model mit Kopftuch. Manche schmückt der Stoff, manche werden an der Berufsausübung gehindert.

©  H&M/dpa

Neutralität in der Justiz: Mit Kopftuch zu richten, ist keine Frage des Rechts

Ob religiöse Symbole auf der Richterbank zugelassen werden, sollte politisch entschieden werden. Für alle Bundesländer zusammen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Die Diskriminierung muslimischer Lehrerinnen wegen ihres Kopftuchs geht außerhalb von Berlin ihrem Ende zu, dafür öffnet sich das nächste Terrain der Ungleichbehandlung im Staatsdienst. Diesmal ist es die Justiz. Sind Richter, denen man ihre Religiosität ansieht, eine Gefahr für Rechtsstaat und Demokratie? Möglich. Oder sind sie Zeichen für Vielfalt und gelungene Integration? Auch möglich. Dem Beschluss des Verfassungsgerichts vom Dienstag ist abzulesen, dass es auf diesem Gebiet gesetzliche Verbote eher akzeptieren könnte als im Schuldienst. Schließlich geht es um genau jenen Bereich, in dem staatliche Neutralität die herausragende Rolle spielt.

Daraus ergibt sich jedoch keine Antwort auf die politische Frage, ob es sinnvoll ist, solche Verbote auszusprechen. Derzeit geht hier jedes Bundesland eigene Wege, je nach herrschender Meinung, Stimmung und Regierung. Das absehbare Ergebnis wird föderaler Komik nicht entbehren. In Berlin, Bayern oder etwa Baden-Württemberg sind Musliminnen mit Kopftuch, die Richterin werden wollen, zum Berufsverbot verurteilt, in anderen urteilen sie womöglich bald selbst. Vorzugswürdig wäre eine einheitliche Linie. Wie sie aussieht, sollte besser kein Richter entscheiden.

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