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Der Bundesrat hat verschiedene Beschlüsse verabschiedet. Unter anderem soll das Neun-Euro-Ticket kommen.

© ThomasxKoehler/IMAGO

Neun-Euro-Ticket, Tankrabatt und Co.: Das hat der Bundesrat heute beschlossen

Neben Energieentlastungen hat die Länderkammer auch grünes Licht für gezielte Erleichterungen ärmerer Menschen gegeben. Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick.

Ein Mammutpaket zur Entlastung der Menschen angesichts der explodierenden Preise hat der Bundesrat am Freitag gebilligt.

Die Beschlüsse im Einzelnen.

Neun-Euro-Ticket:

In den Sommermonaten Juni, Juli und August wird es ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr geben - und zwar für jeweils neun Euro pro Monat. Das Ticket soll bundesweit für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr gelten.

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Wer eine Dauerkarte hat, soll die Differenz zum Neun-Euro-Ticket erstattet bekommen. Der Bund zahlt den Ländern für die Umsetzung des Tickets 2,5 Milliarden Euro.

Tankrabatt:

Für die Monate Juni bis August wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit knapp 30 Cent je Liter, für Diesel sind es 14 Cent je Liter.

Energiepreispauschale:

Erwerbstätige, Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte bekommen einmalig 300 Euro als Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten - und zwar ab dem 1. September. Arbeitnehmer erhalten die Pauschale über den Arbeitslohn. Bei den Selbständigen gibt es die Pauschale über eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen.

Pensionäre, Rentner und Studenten erhalten die Pauschale nicht, was zu massiver Kritik geführt hat.

Kinderbonus:

Das Kindergeld wird im Juli einmalig aufgestockt. Der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro wird unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt. Damit wird sichergestellt, dass der Bonus bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einnahmen abhängig ist, nicht als Einkommen berücksichtigt wird.

Kindersofortzuschlag:

Gezielt an Kinder in einkommensschwachen Familien richtet sich der Sofortzuschlag in Höhe von monatlich 20 Euro. Ihn sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die Anspruch auf Grundsicherung, auf Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben - oder für die Kinderzuschlag bezogen wird. Der Sofortzuschlag gilt als Vorstufe der Kindergrundsicherung, die im kommenden Jahr eingeführt werden soll.

Hartz-IV-Zuschlag:

Für erwachsene Hartz-IV-Bezieher gibt es ebenfalls im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld I beträgt der Zuschlag 100 Euro.

Steuern:

Das Steuerentlastungsgesetz sieht eine Erhöhung des steuerfreien Grundbetrags bei der Einkommensteuer um 363 Euro auf 10.347 Euro vor. Hinzu kommt eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags für Werbungskosten von 1000 auf 1200 Euro. Beides gilt rückwirkend zum 1. Januar. Hinzu kommt die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer um drei Cent auf 38 Cent.

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Geflüchtete aus der Ukraine:

Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, bekommen künftig die reguläre Grundsicherung und nicht wie bisher die geringeren Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie werden damit anerkannten Asylbewerbern gleichgestellt und bekommen mehr Förderung der Jobcenter bei der Arbeitssuche.

Entlastung der Stromkunden:

Zum 1. Juli entfällt die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Eine vierköpfige Familie wird dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Stromanbieter sind verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher weiterzugeben. Der Bund erstattet den Unternehmen ihre Ausfälle in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds.

Russische Oligarchen:

Ein neues Gesetz soll die Durchsetzung der Sanktionen effektiver machen, welche die EU nach dem Angriff auf die Ukraine gegen Mitglieder der russischen Führungselite verhängt hat. Das Gesetz schafft unter anderem die Möglichkeit, Vermögensgegenstände bis zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse sicherzustellen. Zudem soll es den zuständigen Bundes- und Landesbehörden den Datenzugriff und Datenaustausch über die von Sanktionen betroffenen Personen oder Unternehmen erleichtern.

Autonomes Fahren:

Die beschlossene Verordnung regelt die Art und Weise, mit der für autonome Kraftfahrzeuge eine Betriebserlaubnis erteilt wird.

Festgelegt werden muss auch, inwieweit mit ihnen öffentliche Straßen benutzt werden dürfen. Schließlich werden die technischen Anforderungen an Bau, Beschaffenheit, und Ausrüstung definiert. (AFP)

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