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Bessere Pflegeberatung.

© picture alliance / dpa

Neues Gesetz für die Pflege: Mehr Beratung, mehr Kontrolle

Gesundheitsminister Gröhe will die Kommunen stärker an der Pflegeberatung beteiligen - und Betrügereien durch schärfere Kontrollen verhindern. Das gefällt nicht allen.

Strengere Kontrollen für ambulante Pflegedienste und eine deutlich bessere Beratung von Pflegebedürftigen in den Kommunen: Mit diesem Doppel will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) das gesetzliche Pflegesystem weiter verbessern. Am Dienstag wurde sein drittes Pflegestärkungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen.

„Mir ist wichtig, dass die Hilfe auch dort ankommt, wo sie gebraucht wird“, sagte Gröhe. Gute Pflege müsse „wie ein Maßanzug auf die persönliche Situation zugeschnitten sein“. Dafür sollten sich Städte und Gemeinden künftig stärker und eigenverantwortlicher in der Beratung engagieren.

60 Modellvorhaben in ganz Deutschland

Dem Gesetz zufolge soll erprobt werden, ob durch die Vernetzung der Angebote von Pflegekassen, Selbsthilfeeinrichtungen oder Mehrgenerationenhäusern die Beratung verbessert. Gleichzeitig erhalten die Kommunen das Recht, an Ort und Stelle zentrale Anlaufstellen für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu gründen. Dafür sind in den nächsten fünf Jahren bis zu 60 Modellvorhaben vorgesehen.

Bisher gibt es in Deutschland mehr als 550 solcher Pflegestützpunkte, die noch von der früheren Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) initiiert wurden. Sie sind aber von Bundesland zu Bundesland höchst ungleich verteilt. Während es in Rheinland-Pfalz weit über 100 gibt, kommt Bayern auf gerade mal neun.

Städtetag warnt vor "zu engem Korsett"

Der Deutsche Städtetag warnte davor, die Kommunen bei der Pflegeberatung in ein „zu enges Korsett“ zu pressen. Die Versicherer wiederum ärgert die Finanzierung. „Es kann nicht sein, dass die Kommunen aus den Portemonnaies der Beitragszahler gesponsert werden“, sagte Gernot Kiefer vom GKV-Spitzenverband.

Im zweiten Teil des Gesetzes reagierte Gröhe auf bekannt gewordene Betrügereien durch vorwiegend russischstämmige Pflegedienstbetreiber. Sein Gesetz sieht nun auch in der häuslichen Krankenpflege systematische Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Kassen (MDK) vor. Bisher wurden nur Dienste kontrolliert, die reine Pflegeleistungen erbringen.

Grüne wollen besseren Schutz von Whistleblowern

Den Grünen geht Gröhes Vorstoß hier nicht weit genug. „Die bloße Verschärfung von Kontrollen stellt eine ganze Branche unter Generalverdacht und nützt nur wenig“, sagte ihre pflegepolitische Sprecherin Elisabeth Scharfenberg. Nötig sei es, die die Zusammenarbeit der Kassen mit den Sozialhilfebehörden zu intensivieren. Zudem müssten sogenannte Whistleblower geschützt und die Umstellung auf elektronische Pflegedokumentation vorangetrieben werden.

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