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Bruno Kahl ist Chef des Bundesnachrichtendienstes.

© Reuters

Neues BND-Gesetz: Gilt die deutsche Verfassung auch im Ausland?

Der Bundesrat hat die bisher einschneidendste Geheimdienst-Reform beschlossen - und die zentrale Frage ausgeschlossen. Gilt das Grundrecht auf Privatheit auch im Ausland? Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Eigentlich darf man nicht darüber schreiben. Denn der Vertreter des Bundesinnenministeriums bat darum, die Diskussion am Ende des "1. Symposiums zum Recht der Nachrichtendienste" vertraulich zu halten. Leider können wir der Bitte nicht folgen. Was der neue Präsident des Bundesnachrichtendiensts (BND) Bruno Kahl von sich gab, war bemerkenswert und wirft ein Licht darauf, wie es mit der Spionagebehörde weitergeht.

Weltpolitik und Digitalisierung haben den Job der Auslandsaufklärer umgekrempelt. Statt fremde Regierungen geraten nichtstaatliche Akteure ins Visier, etwa Terrorgruppen. Eine Adresse haben sie nicht, schon gar keinen Festnetzanschluss, den man überwachen könnte. Es ist also nur logisch, Fähigkeiten und Befugnisse des BND fortzuentwickeln.

Bloß wie? Der BND steckt noch immer in der Snowden-Krise. Jahrelang hat seine Arbeit niemanden interessiert. Seit Snowden gilt sie als Chronik eines Skandals. Am Freitag hat der Bundesrat die bisher wohl einschneidendste Reform beschlossen. Was der Dienst darf und was nicht, wird erstmals genau beschrieben. Die Reform als weiteres Kapitel der Skandalchronik zu schildern, weil sie angebliche Missstände legalisiert, verfehlt ihren Gehalt.

Doch die knappen Einlassungen von Präsident Kahl zeigen, dass die Gretchenfrage der Geheimen weiter ohne Antwort bleibt: Ob die deutsche Verfassung auch die Überwachten im Ausland schützt. Artikel zehn, das Fernmeldegeheimnis, "hat keine Weltgeltung", sagt der Chef, das Grundgesetz sei nur für Deutsche da. Überhaupt: Es wird nach Kahls Ansicht zu viel Wert auf die Verfassung gelegt, zu viel auf verfassungsgerichtliche Urteile geschielt.

Kahl: Die Menschen fürchten Terroristen, nicht den Geheimdienst

Kahl war abwesend, als der Verfassungsrichter Johannes Masing dieselbe Frage bei der Tagung als "Elefant im Raum" bezeichnet hatte. Grundrechte sind Menschenrechte. Wenn das Recht auf Privatheit global schützenswert ist, bindet es auch einen Staat, der seine Diener zur Aufklärungsmission ins Ausland schickt oder ausländische Datenströme filtern lässt.

Ein BND-Präsident, der jetzt ein Gesetz bekommt, dass sich im Wesentlichen dem Ausbuchstabieren von Grundrechten verdankt, sollte sich solchen Diskussionen gegenüber offener zeigen. Aber Kahl ist weder ein Politiker noch ein Diplomat, sondern ein ausgewiesener Spitzen-Exekutivist. Die Kritik an massenhafter Überwachung hält er für eine von interessierten Medien gesponnene Fantasie. Die Leute fühlen sich vom Terror bedroht, sagt er. Nicht von den Geheimdiensten.

Dass dies zu kurz greift, zeigt sich allein schon darin, dass Innenministerium und Kanzleramt Jahrzehnte nach ihrer Gründung nunmehr ein "1. Symposium zum Recht der Nachrichtendienste" organisiert haben. Wenn beim zweiten irgendwann in der Zukunft keine Beamten mehr auftreten, die Journalisten zum Schweigen über diesbezügliche Ansichten des BND-Präsidenten verpflichten, wären wir noch einen Schritt weiter.

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