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Der Bundestag hat ein neues BND-Gesetz verabschiedet. Zuvor hatte es Proteste gegeben.

© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Neues BND-Gesetz: Der Staat darf sich nicht über Grundrechte hinwegsetzen

Es sei Unfug, dass mit dem neuen Gesetz der Überwachungsstaat näher rücke, schrieb Frank Jansen. FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki erwidert und meint: Das BND-Gesetz wird von Karlsruhe aufgehoben.

In seinem Kommentar „Totale Transparenz wäre ein Witz“ hat Frank Jansen erklärt, dass meine Warnung, mit dem am Freitag vom Bundestag beschlossenen BND-Gesetz rücke der Überwachungsstaat ein großes Stück näher, Unfug sei. Bedauerlicherweise hat er dabei vergessen, wenigstens ein Argument für seine Sichtweise darzulegen. Daher habe ich Herrn Jansen so verstanden, dass die Überwachung in Zeiten des internationalen Terrorismus auch über sachliche Bedenken hinweg gestattet werden sollte. Dies aber ist fatal.

Tatsache ist, dass das BND-Gesetz auch nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages verfassungsrechtlich nicht haltbar ist. Dass in dem Gesetz die behördliche Beachtung des Fernmeldegeheimnisses davon abhängt, ob der zu Überwachende Deutscher oder Ausländer ist, wird definitiv vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Grundrechte werden nicht abhängig von der Staatenzugehörigkeit gewährt.

Die Bundesrepublik missachtet die Pressefreiheit

Dass Frank Jansen zudem offenbar der Auffassung ist, dass der Schutz der Pressefreiheit hinter die Rechte des Bundesnachrichtendienstes zu rücken hat, ist wirklich bemerkenswert. Denn auch hier gilt: Wenn ein ausländischer Journalist mit seinen Quellen kommuniziert, darf der BND dies nun völlig legal auffangen und verwerten. Wer angesichts dieser Befugnisse glaubt, die Bundesrepublik beachte grundsätzlich die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit, hat dann wirklich keine Ahnung.

In unserer freiheitlichen Gesellschaft dürfen Menschen der Auffassung sein, dass sich der Staat verfassungswidrig verhalten darf, wenn es einem vermeintlich höheren Ziel dient. Unser Grundgesetz toleriert aber nicht, wenn sich der Staat über Grundrechte hinwegsetzt. Höhere Ziele, als in unserer Verfassung kodifizierte, gibt es nicht. Deshalb wird das BND-Gesetz von Karlsruhe aufgehoben.

Wolfgang Kubicki

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