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Noch mehr Ärger wegen der Pkw-Maut: Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).

© Bernd Thissen/dpa

Neue Vorwürfe gegen Scheuer bei Pkw-Maut: „In mehrfacher Hinsicht gegen Vergaberecht verstoßen“

Bei der Vergabe der Pkw-Maut häufen sich die Vorwürfe gegen das Verkehrsministerium. Am Donnerstag wird ein weiteres entsprechendes Gutachten bekannt.

An diesem Donnerstag beginnt die öffentliche Arbeit des Untersuchungsausschusses des Bundestags zur Pkw-Maut. Kurz zuvor wurde ein Gutachten bekannt, das Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer schwere Fehler vorwirft. Wie die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) berichtet, sind Experten des Bundestages der Ansicht, das Ministerium des CSU-Politikers habe in "mehrfacher Hinsicht" gegen "das geltende Vergaberecht verstoßen". Zu diesem Schluss komme die Kanzlei Chatham in einer Stellungnahme. Die Kanzlei ist damit beauftragt, eines von zwei Gutachten zur umstrittenen Vergabe der Maut anzufertigen.

Ministerium von Scheuer soll bei Maut gegen Pflichten verstoßen haben

Auch bei den inzwischen bekannt gewordenen Geheimgesprächen gebe es Anhaltspunkte, dass die Behörde gegen ihre Pflichten verstoßen habe, Verhandlungsgespräche aktenkundig zu machen und zu protokollieren, berichtet das Blatt weiter. Änderungen des Vertrags, die nachträglich vorgenommen wurden und das Einbinden der Staatsfirma Toll Collect betreffen, "werfen ebenfalls vergaberechtliche Bedenken auf", schreibt die SZ.

Der Europäische Gerichtshof hatte die deutschen Maut-Pläne im Juni 2019 gekippt, nachdem die Betreiberverträge bereits unterzeichnet worden waren. Scheuer hatte die Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Maut mit den Betreibern noch 2018 geschlossen – bevor endgültige Rechtssicherheit bestand.

Im Untersuchungsausschuss des Bundestag werden heute Sachverständige zu den Themen Europarecht, Haushaltsrecht und Vergaberecht gehört. Der Ausschuss will unter anderem prüfen, ob die Regierung gegen das Vergaberecht oder das Haushaltsrecht verstoßen hat. Andreas Scheuer weist dies zurück. Erste Zeugen sollen im Ausschuss am 13. Februar zu Wort kommen.

Die Kanzlei Chatham ist der SZ zufolge jedoch sich, dass es zu Rechtsverstößen kam. Das Ministerium Scheuers habe gegen vergaberechtliche Vorschriften verstoßen. Verhandlungsgespräche allein mit der Bietergemeinschaft Paspagon, dem späteren Betreiber Kapsch und CTS Eventim, bezeichnen die Experten demnach als "unzulässig". Außerdem werde angezweifelt, ob das Angebot der ausgewählten Betreiber wirtschaftlich gewesen sei und ob der Zuschlag so überhaupt hätte erfolgen dürfen.

Kapsch und CTS Eventim hatten vor Weihnachten ihre Forderungen an den Bund auf 560 Millionen Euro beziffert. Als wahrscheinlich gilt nun ein Schiedsverfahren.

Wie das Blatt weiter schreibt, muss sich Scheuer auch in punkto Finanzierung weitere Fragen gefallen lassen. Der Hamburger Rechtsprofessor Ulrich Hufeld schreibt demnach in einer weiteren Stellungnahme zu den Haushaltsfolgen der Maut, die Hoheit des Parlaments über Einnahmen und Ausgaben sei ein Eckpfeiler der demokratischen Verfassung. Ausgaben ohne Deckung im Budget seien verfassungswidrig. Für die Erhebung der Maut habe die nötige gesetzliche Ermächtigung nicht vorgelegen, heißt es dem Bericht zufolge in dem Papier.

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