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Die Spurensicherung am Ort des Mordes an der Polizistin Michèle Kiesewetter 2007.

© Bernd Weißbrod/dpa

Neue Möglichkeiten für die Polizei: „Die DNA-Fahndung ist noch nicht so weit“

In der Verbrechensfahndung sollen auch Haar- und Hautfarbe Verdächtiger künftig analysiert werden. Der SPD-Abgeordnete Diaby ist skeptisch.

Die geplante Ausweitung der DNA-Analysen zur Fahndung nach Straftaten ruft jetzt auch Kritik innerhalb der Koalition auf den Plan. Der Hallenser SPD-Abgeordnete Karamba Diaby sagte dem Tagesspiegel, er stehe "der Erweiterung der DNA-Erfassung um die Merkmale Haar-, Augen- und Hautfarbe kritisch gegenüber".

Diabys Parteifreundin, die neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, hatte in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auch erlauben würde, per DNA-Analyse die Haar-, Augen- und Hautfarbe und das Alter eines mutmaßlichen Täters oder Täterin zu bestimmen. Dies sei "wissenschaftlich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit möglich", heißt es im Gesetzentwurf. Bisher darf nur das Geschlecht ermittelt werden und die DNA-Spuren mit denen bekannter Straftäter abgeglichen werden. Das Ministerium gibt in der Gesetzesbegründung selbst zu, dass die erweiterte Fahndung einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte bedeute. Der sei aber "verhältnismäßig".

Diaby, der selbst promovierter Chemiker ist, bezweifelt bereits, dass die Methode verlässlich ist, wie der Gesetzentwurf behauptet. Das Thema sei zwar Teil des Koalitionsvertrags seiner Partei mit der Union, aber dort würden zugleich auch "effektive und moderne Verfahren in allen Bereichen der Strafverfolgung", versprochen, sagte Diaby. Die Fachwelt gehe aber davon aus, "dass die forensische DNA-Phänotypisierung technisch noch nicht so weit ist, um in der kriminalistischen Ermittlungspraxis eingesetzt zu werden."

Diaby: „DNA-Analyse extrem fehleranfällig“

Als Beispiel für die mangelnde Ausgereiftheit der Verfahren nannte Diaby das so genannte Heilbronner Phantom. Nach dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter wurde von 2007 bis 2009 in einer grenzüberschreitenden großen Fahndung eine Frau gesucht, deren DNA man an diesem und anderen Tatorten gefunden hatte. Später stellte sich heraus, dass der NSU Kiesewetter ermordet hatte; die DNA-Spuren stammten von einer Frau, deren DNA an den Wattestäbchen haftete, mit denen die Tatortproben genommen worden waren.

Diaby erinnerte daran, dass seinerzeit Sinti und Roma "kollektiv verdächtigt und kriminalisiert wurden". Dieser Fall zeige, "dass die DNA-Analyse extrem fehleranfällig ist". Diaby war in der letzten Legislaturperiode Vize-Vorsitzender des Menschenrechtsaussschusses des Bundestags und ist nun Integrationsbeauftragter der SPD-Fraktion und Mitglied im Forschungsausschuss des Parlaments.

Da künftig Haar- und Hautfarbe analysiert werden können, steht der Verdacht im Raum, die neuen Möglichkeiten könnten dazu führen, dass sichtbare Minderheiten gezielt in den Fokus der Ermittler rücken könnten. Die ethnische, so genannte biogeografische Herkunftsanalyse bleibt jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

Anders als beim "Racial Profiling", wo Ermittlungen auch ohne konkreten Verdacht pauschal Nichtweiße treffen, würde die DNA-Untersuchung mit konkreten Spuren arbeiten. Dennoch zeigten sich in der vergangenen Woche auch die Grünen skeptisch. Deren Sprecher für Netzpolitik, Konstantin von Notz, erklärte, man sei nicht grundsätzlich gegen die Ausweitung von DNA-Fahndung, habe aber Zweifel, dass der Gesetzentwurf Missbrauch wirklich vorbaue. Schließlich gestehe das Justizministerium selbst ein, dass die Zuordnung einer Spur zu Angehörigen von Minderheiten Stimmungsmache oder Hetze befeuern könne.

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