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Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD).

© Michael Kappeler/dpa

Neue finanzielle Regeln: Auch für Altkanzler sollte Bescheidenheit eine Maxime sein

Der Bundestag reagiert auf die Kritik an hohen Ausgaben für verdiente Politiker. Gut so. Denn schließlich erhalten sie Steuergelder. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Stephan-Andreas Casdorff

Die Altkanzler (vielleicht kommt ja demnächst eine Altkanzlerin hinzu) und Altbundespräsidenten sind uns allen lieb und teuer. Sie haben sich, bei aller Kritik im Einzelfall, schon ums Vater- und Mutterland verdient gemacht. Trotzdem ist es nicht mehr als recht und billig, wohlgemerkt, dass der Rechnungshof einen Blick auf die Kosten wirft.

Und siehe da: Es sind Grenzen überschritten. Natürlich sollen die Nutznießer dieser Regelung entsprechend der Würde ihrer vorherigen Ämter behandelt und finanziell versorgt werden. Damit diese Würde über die Amtszeit hinaus erhalten bleibt. Deswegen heißt es „Ehrensold“, bei vormaligen Präsidenten in Höhe von 236.000 Euro.

Aber die zur Verfügung gestellten Büros beispielsweise sind nicht zur Organisation zusätzlicher Einkünfte da. Sondern für die aus früheren Aufgaben folgenden Anfragen. Die Ausstattung ist dafür gar nicht so schlecht, mit Büroleiterin, bis zu zwei Referenten, Schreibkraft, Fahrer.

Der Rechnungshof mahnt nun „Dienstaufsicht“ von Kanzleramt und Präsidialamt an. Ja, das ist für die Nachfolger sicher unangenehm. Nur handelt es sich um Steuergeld – und Bescheidenheit sollte gerade für verdiente Vorgänger eine Art des Ehrgeizes sein. Dieser Teil der Sittenlehre dürfte auch ihnen teuer sein. 

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