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Die Bundesregierung pocht auf Einhaltung des Mindestabstands.

© dpa/Fabian Sommer

Update

Neue Corona-Regeln: Was die Bundesregierung plant

Die Bundesregierung setzt weiter auf Kontaktbeschränkungen, bereitet aber eine Rückkehr zur Normalität vor. Welche neuen Regeln bis zum 5. Juli gelten sollen.

Von Michael Schmidt

Die Bundesregierung setzt auch nach dem Kurswechsel von Thüringen und Sachsen weiter auf Kontaktbeschränkungen. Das geht aus mehreren Versionen einer Beschlussvorlage des Kanzleramts hervor, die am Montag öffentlich wurden. Die aktuellste Version von Montagnachmittag liegt dem Tagesspiegel vor.

Ein letztes Wort muss allerdings auch das nicht sein.

Die Beschlussvorlage wird zwischen dem Chef des Kanzleramts, Helge Braun (CDU), und den Staatskanzleichefs der Länder verhandelt. Sie bildet die Grundlage für die Gespräche zwischen Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten.

Was in allen Versionen der Beschlussvorlage am Montag gleich blieb: Der Vorschlag von Helge Braun auch nach dem 5. Juni, und zwar vorerst bis mindestens 5. Juli, weiterhin bundesweit in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern vorzuschreiben sowie die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen beizubehalten.

Verhandlungen bringen Änderungen am Papier

Was die weiteren Regeln angeht, veränderte sich im Laufe des Montags einiges. In einer Version der Beschlussvorlage von Montagvormittag war die Rede davon, dass sich ab Anfang Juni wieder 20 Menschen treffen könnten. In einer weiteren Version war dann noch von zehn Personen die Rede, die sich in der Öffentlichkeit und im Privathaushalt treffen könnten. In der aktuellsten Version fällt unter anderem die Vorgabe für die Privathaushalte weg.

Hier die Regeln, die Stand Montagnachmittag ab 6. Juni gelten sollen:

  • Bis zu 10 Personen sollen sich im öffentlichen Raum zusammen aufhalten können. Diese Regel gilt vorerst vom 6. bis zum 29. Juni.
  • Die bisherige Regel, dass Mitglieder zweier Haushalte sich treffen dürfen, soll weiterhin gelten.
  • Auch bei privaten Zusammenkünften sollen Hygiene- und Abstandregeln beachtet werden. Die Zahl der Personen soll sich an der Möglichkeit orientieren, Abstand zu halten. Eine konkrete Zahl an Personen ist nicht mehr vorgegeben.
  • Zum Vorgehen bei Kitas, Schulen und größeren Veranstaltungen sind keine näheren Angaben gemacht.
  • Wo es größere regionale Ausbrüche gibt, sollen weitergehende Kontaktbeschränkungen möglich sein.

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