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Impfgegner:innen bei einer Demonstration.

© Imago/aal.photo

Nach Selbstmord einer österreichischen Ärztin: Linke fordern mehr Schutz gegen digitale Gewalt

Der Selbstmord einer österreichischen Ärztin, die massiv von Impfgegnern bedroht worden war, erschüttert die deutsche Politik. Was muss sich ändern?

Am Freitag wurde die Allgemeinmedizinerin Lisa-Maria Kellermayr in ihrer Ordination im oberösterreichischen Seewalchen tot aufgefunden. Sie hinterließ drei Abschiedsbriefe. Die Ärztin hatte jüngst ihre Praxis geschlossen und diesen Schritt damit begründet, dass sie seit Monaten Drohschreiben „aus der Covid-Maßnahmengegner- und Impfgegner-Szene“ erhalte und sie sich die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen nicht mehr leisten könne.

Der Selbstmord der österreichischen Ärztin erschüttert nun auch die deutsche Politik. „Noch immer wird digitale Gewalt von zuständigen Behörden nicht angemessen ernst genommen“, kritisiert die digitalpolitische Sprecherin der Linken, Anke Domscheit-Berg.

Es fehle an fachlicher Weiterbildung und spezialisierten Kräften, es sei aber auch eine Frage des Ermittlungswillens und der Ressourcen. „Die strukturelle Straflosigkeit digitaler Gewalt muss ein Ende haben“, sagte Domscheit-Berg dem Tagesspiegel.

Wie viele andere Politiker:innen kenne sie die Auswirkungen digitaler Gewalt aus eigenem Erleben, aber auch die Erfolglosigkeit von Anzeigen bei der Polizei. „Noch keine meiner Anzeigen ist jemals vor einem Gericht gelandet. Aktuell unterstützt mich die Organisation Hateaid und vielleicht schaffe ich es mit dieser Hilfe, einen konkreten Fall mal zur Anklage zu bringen.“ Digitale Gewalt gefährde nicht nur Individuen und Frauen in besonderer Weise, sondern auch die Demokratie als Ganzes.

„Strafverfolgung ist eine hoheitliche Aufgabe, die sich nicht delegieren lässt“

Am Wochenende hatten bereits Politikerinnen wie Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann ihre Erschütterung über den Fall Kellermayr ausgedrückt. „Wir müssen Menschen besser schützen, denn es geht um unsere Freiheit und Demokratie“, erklärte Haßelmann.

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Doch wie ist die Situation in Deutschland? Der Schutz von Personen des öffentlichen Lebens oder anderer Personen, die in letzter Zeit in zunehmendem Maße Bedrohungen ausgesetzt seien, sei dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ein wichtiges Anliegen, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage.

„Diese Bedrohungen sind in keinerlei Weise hinnehmbar. Auch das Strafrecht trägt zum Schutz dieser Personengruppen seinen Teil bei.“ Das Strafrecht sei in der Vergangenheit in diesem Bereich an mehreren Stellen ausgebaut worden.

„So ist gemäß Paragraph 241 Strafgesetzbuch nicht mehr nur die Bedrohung mit einem Verbrechen, sondern auch Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert strafbar.“

Der Strafrahmen liegt bei Drohungen im Netz bei bis zu zwei Jahren - und bei der Drohung mit einem Verbrechen, die öffentlich erfolgt, bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bislang war der Strafrahmen bei Bedrohungen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Das Strafrecht ist an mehreren Stellen ausgebaut worden

Auch der Schutz von Personen des politischen Lebens gegen Beleidigung und üble Nachrede nach Paragraph 185 und 186 Strafgesetzbuch sei erweitert worden. „Wer öffentlich im Netz andere beleidigt, kann nunmehr mit bis zu zwei statt mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden.“

Zudem sei in der vergangenen Legislaturperiode die Strafbarkeit von sogenannten Feindeslisten eingeführt worden. Feindeslisten sind Sammlungen von Daten, typischerweise Adressdaten, die vornehmlich im Internet veröffentlicht werden, um den Eindruck zu vermitteln, Betroffene seien schutzlos und könnten Opfer einer Straftat werden.

Doch nach Ansicht von Fachpolitikerinnen ist der Rechtsrahmen nicht das größte Problem, sondern die Durchsetzung des geltenden Rechts. Die Linken-Digitalpolitikerin Domscheit-Berg fordert entsprechend ausgebildete Fachkräfte bei Ermittlungsbehörden und Justiz sowie verpflichtende Weiterbildungen in der Fläche auch zu Grundlagen wie der digitalen Beweissicherung.

Es brauche in den Ländern zudem Spezialstaatsanwaltschaften für digitale Gewalt. Es sei auch mehr Unterstützung für die Opfer in Form gut ausgestatteter Beratungsstellen nötig. Bei all dem müssten Bund und Länder eng miteinander kooperieren. 

Domscheit-Berg sieht die Ampel-Koalition hier in der Pflicht: „Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung nicht nur darauf hofft, dass die Plattformen selbst konsequenter agieren, denn Strafverfolgung ist eine hoheitliche Aufgabe, die sich nicht delegieren lässt, sondern Wahrnehmung eigener staatlicher Verantwortung bedeutet.“ (mit fiem)

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