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Hongkongs Regierungschefin Carrie Lam.

© Athit Perawongmetha/Reuters

Update

Nach Massenprotesten: Hongkong stoppt umstrittenes Auslieferungsgesetz vorerst

Das neue Gesetz würde Hongkong erlauben, Verdächtige auch nach China auszuliefern. Priorität habe nun, Ruhe und Ordnung wiederherzustellen, sagt die Regierung.

Angesichts massiver Proteste hat sich Hongkongs Regierung dafür entschieden, ein umstrittenes Auslieferungsgesetz vorerst zurückzustellen. Dies kündigte die pekingtreue Regierungschefin Carrie Lam am Samstagnachmittag (Ortszeit) an. Sie begründete ihre Entscheidung am Samstag damit, dass es in der Öffentlichkeit immer noch Bedenken und Zweifel an der Gesetzesvorlage gebe. Oberste Priorität habe nun, Ruhe und Ordnung wiederherzustellen.

Das Auslieferungsgesetz würde Hongkongs Behörden erlauben, von China verdächtigte und gesuchte Personen an die Volksrepublik auszuliefern. Kritiker warnen, Chinas Justiz sei nicht unabhängig und diene als Werkzeug der politischen Verfolgung. Auch drohten Folter und Misshandlungen.

Trotz der Ankündigung der Regierungschefin hielten Aktivisten an ihren Plänen fest, an diesem Sonntag erneut auf die Straße zu gehen. Es soll dabei auch gegen die Polizeigewalt bei den vorangegangenen Protesten demonstriert werden. Lam stand nach den Massenprotesten der vergangenen Tage auch in den eigenen Reihen massiv unter Druck. Auch pekingtreue Abgeordnete forderten eine Verschiebung der Gesetzesinitiative.

Am vergangenen Wochenende hatten nach unterschiedlichen Schätzungen zwischen Hunderttausenden und einer Million Hongkonger gegen das Vorhaben der Regierung demonstriert. Danach war es am Mittwoch zu schweren Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstranten gekommen, die offiziell als „Aufruhr“ eingestuft wurden. Die Sicherheitskräfte hatten Tränengas, Schlagstöcke, Wasserwerfer und Pfefferspray eingesetzt, um Tausende Demonstranten zu vertreiben.

Durch die Proteste und Ausschreitungen hatte das nicht freigewählte Parlament seine Beratungen über das Gesetz diese Woche schon verschieben müssen. Eigentlich sollte die Peking-treue Mehrheit das Gesetz am kommenden Donnerstag in dritter Lesung annehmen. Dafür wäre jetzt erst einmal eine zweite Lesung notwendig.

Gesetz nicht komplett vom Tisch

Regierungschefin Lam machte am Samstag deutlich, dass das Gesetz nicht komplett vom Tisch ist. Es seien jedoch weitere Beratungen notwendig. „Wir haben nicht die Absicht, eine Frist für diese Arbeit festzulegen“, sagte Lam. Sie hatte das Gesetz zuvor strikt verteidigt. Demonstranten forderten sie zum Rücktritt auf.

Lam hatte argumentiert, das Gesetz sei notwendig, um „Schlupflöcher“ zu schließen. Es würde Überstellungen mutmaßlicher Straftäter an China und andere Länder ermöglichen, mit denen Hongkong bisher kein Auslieferungsabkommen hat. Es wurde auf einen Fall verwiesen, bei dem ein Mann seine schwangere Freundin in Taiwan umgebracht hatte, aber nicht von Hongkong ausgeliefert werden konnte. Das demokratische Taiwan hat aber bereits angekündigt, keine Auslieferungen beantragen zu wollen, weil es das Gesetz ebenfalls für bedenklich hält.

Unruhen erinnern an „Regenschirm“-Bewegung vor fünf Jahren

Die Demonstration am vergangenen Sonntag war nach Einschätzung von Beobachtern die größte in Hongkong seit dem Protest gegen die blutige Niederschlagung der Demokratiebewegung in Peking vor drei Jahrzehnten am 4. Juni 1989.

Die Unruhen in Hongkong erinnern an die „Regenschirm“-Bewegung vor fünf Jahren. Damals hatten Demonstranten mit ihrem Ruf nach mehr Demokratie in Hongkong über Wochen Teile der asiatischen Wirtschafts- und Finanzmetropole lahmgelegt. Das Auslieferungsgesetz, das viele als „Werkzeug zur Einschüchterung“ ansehen, hat diesmal sogar noch mehr Hongkonger mobilisiert.

Die frühere britische Kronkolonie wird seit der Rückgabe 1997 an China nach dem Grundsatz „ein Land, zwei Systeme“ als eigenes Territorium autonom regiert. Anders als die Menschen in der Volksrepublik genießen die Hongkonger nach dem Grundgesetz der chinesischen Sonderverwaltungsregion das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie Presse- und Versammlungsfreiheit. (dpa, AFP, Tsp)

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