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Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD).

© Michael Kappeler/dpa

Update

Nach Kritik des Bundesverfassungsgerichts: Olaf Scholz legt neues Grundsteuer-Konzept vor

Finanzminister Scholz hat eine Reform der Grundsteuer vorgeschlagen, vor der viele gewarnt haben: Er will jede Wohnung und Immobilie einzeln berechnen lassen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat einem Medienbericht zufolge ein neues Konzept für die Grundsteuer vorgelegt. Die Grundsteuer solle künftig für jede Wohnung individuell und nicht mehr je Immobilie berechnet werden, berichtet die "Bild"-Zeitung. Grundlage sollen demnach Fläche und Alter der Immobilie sowie die Höhe der Miete sein.

Für Wohnungen mit hoher Miete würden die Pläne eine steigende Steuerbelastung bedeuten, schreibt die "Bild"-Zeitung. Da Vermieter die Grundsteuer häufig auf die Miete umlegten, könnte das Verfahren vor allem in Großstädten Wohnen noch teurer machen.
Bei selbst genutzten Immobilien solle die Höhe der Steuer anhand der Wohngeldtabelle ermittelt werden.

Das ist kaum das, was die Klientel der SPD haben möchte - höhere Mietnebenkosten, gerade in den Städten, wo die Eigentumsquote geringer ist als in ländlichen Gebieten. Bitte neuer Vorschlag, Herr Scholz.

schreibt NutzerIn exil12

Das Bundesverfassungsgericht hatte die derzeitige Bemessung der Grundsteuer im April als verfassungswidrig eingestuft und vom Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neuregelung gefordert. Hintergrund ist, dass die Einheitswerte, die der Berechnung zugrunde liegen, seit Jahrzehnten nicht angepasst wurden. In den westdeutschen Bundesländern wurden diese 1964 festgelegt, in den ostdeutschen Bundesländern reichen sie sogar bis 1935 zurück. Die Richter bemängelten, dass dies gegen das Gleichheitsprinzip verstoße.

Die Grundsteuer gilt auf Immobilien und Grundstücke. Sie ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden und spült ihnen jährlich rund 13 Milliarden Euro in die Kassen. Sie wird erhoben, um die Bürger an den Kosten für Straßen, die zu den Häusern führen und anderen Erschließungskosten zu beteiligen. 

Die Grundsteuer A ist für land- und forstwirtschaftlichen Besitz, wie zum Beispiel Felder, und die Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Experten sprachen sich zuletzt für eine Berechnung allein nach der Wohn- und Grundstücksfläche aus. Ein entsprechendes Konzept legte das ifo-Institut im September vor. Die Studie wurde im Auftrag der Verbände Haus & Grund und Zentraler Immobilien-Ausschuss erstellt.

Experten warnen vor bürokratischem Aufwand

Eine Berechnung nur nach der Fläche hätte gegenüber individuellen, wertbasierten Modellen erhebliche Vorteile, sagte damals ifo-Präsident Clemens Fuest. „Vor allem eine Steuervereinfachung: Wir würden hohe Bewertungskosten vermeiden.“ Geeignet sei eine Kombination aus Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche - vorgeschlagen wurde eine einmalige Bewertung.

Das wäre beim Scholz-Modell wohl anders. Denn mit steigendem Wert und Mieten könnte sich auch die Steuerlast Jahr für Jahr verändern. Alternativ im Gespräch war auch das Bodenwertmodell – hier wird in erster Linie der Wert eines Grundstücks für die Steuerhöhe zugrunde gelegt. Scholz hatte betont, das Steueraufkommen solle auch nach der Reform in etwa gleich bleiben. 

In Deutschland gibt es rund 35 Millionen Grundstücke und noch viel mehr Wohnungen – daher warnen Experten vor einem gigantischen bürokratischen Aufwand für Städte und Gemeinden. Scholz will sein Konzept dem Bericht zufolge Mitte der Woche den Bundesländern vorstellen. Die Länder drängen darauf, dass das erforderliche Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen wird. (AFP, dpa, Reuters)

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