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Kerzen und Blumen am Brüder Grimm Denkmal in Hanau

© Nicolas Armer/dpa

Nach dem Terror-Angriff von Hanau: Politiker legen Beamten in der AfD Parteiaustritt nahe

Ist der Beamtenstatus mit einem AfD-Parteibuch vereinbar? Politiker fordern ein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat.

Nach dem rechtsterroristischen Anschlag von Hanau haben Politiker von CDU, SPD und FDP öffentlich Bediensteten, die der AfD angehören, den Parteiaustritt nahegelegt.

„Gerade vom öffentlichen Dienst erwartet man ein klares Bekenntnis für unsere und das bedeutet diese Demokratie“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg dem „Handelsblatt“. „Ein Mitschwimmen bei der AfD geht da nach meiner Meinung nicht.“

Bei der NPD sei das klar gewesen. „Da die AfD einen Großteil der NPD aufgesogen hat, muss dies alleine schon aus diesem Grund jedem bewusst sein“, so Sensburg.

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil fordert, dem AfD-Politiker Björn Höcke den Beamtenstatus zu entziehen. „Es ist mir unbegreiflich, wieso die hessische Landesregierung einem Verfassungsfeind wie Björn Höcke nicht den Beamtenstatus aberkennt. Er ist beurlaubter Geschichtslehrer. Ein Feind der Demokratie und Spalter des Landes kann nicht dem Staat dienen“, schrieb Klingbeil am Samstag auf Twitter.

„AfD-Funktionäre haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen“

Der SPD-Politiker Ralf Stegner sagte dem Handelsblatt: „AfD-Funktionäre haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen.“ Wer einer solchen Partei angehöre, identifiziere sich mit einer völkischen, nationalistischen, rechtsextremen Politik, die mit ihrer rassistischen Hetze „maßgebliche Mitverantwortung für den Rechtsterrorismus in Deutschland“ trage.

Ähnlich äußerte sich der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle. „Man kann nicht im öffentlichen Dienst sein und gleichzeitig die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wollen“, sagte er. Je mehr das Gedankengut des völkisch-nationalistischen „Flügels“ des Thüringer Landeschefs Björn Höcke in der AfD zum „Mainstream“ werde, „umso eher sollten Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst ihr Engagement in der Partei überdenken“.

Der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz hingegen sagte, es dürfe im öffentlichen Dienst keine Berufsverbote wegen irgendeiner vermeintlichen Gesinnung geben. „Das einzig legitime Kriterium ist die Verfassungstreue, also ob jemand auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht oder nicht, und das muss anhand rechtsstaatlicher Kriterien beurteilt werden“, sagte von Notz dem Tagesspiegel.

Angriffen mit klaren rechtsstaatlichen Mitteln zu begegnen

Es müsse „klare disziplinarrechtliche Konsequenzen“ geben, wenn jemand zum Beispiel volksverhetzende Parolen verbreite. „Die Verfassungstreue von Staatsdienern muss über jeden Zweifel erhaben sein“, forderte der stellvertretende Grünen-Fraktionschef. Wenn es Verstöße gebe, müssten auch – gegebenenfalls sehr scharfe – Sanktionen folgen.

Wenig anfangen könne er mit nebulösen Forderungen wie der, Mitglieder der AfD hätten „eigentlich“ nichts im öffentlichen Dienst verloren. Trotzdem sei völlig klar, in der AfD hätten relevante Teile der Partei der Demokratie und dem Rechtsstaat den Kampf erklärt.

Umso wichtiger sei es, diesen Angriffen ausschließlich mit klaren rechtsstaatlichen Mitteln zu begegnen. „Ob eine Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wird oder Beamte gegen die Verfassung verstoßen, müssen Behörden und Gerichte nach rechtsstaatlichen Kriterien entscheiden – und nicht Politiker.“

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