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Archiv: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

© dpa/ picture alliance / Daniel Karman

Mutmaßlicher Asylmissbrauch: Staatsanwaltschaft weitet Ermittlungen in Bamf-Affäre aus

Es geht um die bevorzugte Behandlung von Asylsuchenden im Bremer Bamf seit 2014. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter, den Verdächtigen droht Berufsverbot.

Im Verfahren um mutmaßlichen Asylmissbrauch in der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat die Staatsanwaltschaft nach „Spiegel“-Informationen die Ermittlungen ausgeweitet. Im Visier der Ermittler stehen demnach inzwischen sieben ehemalige Mitarbeiter der früheren Leiterin der Bremer Außenstelle sowie ein früherer Vorgesetzter in der Nürnberger Bamf-Zentrale.

Ermittlungen seien zudem gegen eine Bremer Rechtsanwältin eingeleitet worden, die ebenfalls Asylanträge für ihre Mandanten in Bremen gestellt haben soll.

Das Magazin beruft sich in seinem Bericht auf die 265 Seiten lange Anklageschrift gegen die frühere Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle und zwei Rechtsanwälte. Die Staatsanwaltschaft Bremen hatte am Donnerstag bekannt gemacht, dass sie gegen die drei Personen Anklage erhoben habe.

Sie stehen im Verdacht, Mandanten der beiden Juristen systematisch vor einer Abschiebung bewahrt oder im Rahmen der Bearbeitung sogenannter Asylfolgeanträge auf andere Weise Vorteile verschafft zu haben. Ihnen werden neben Delikten aus dem Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts auch Vorteilsnahme und -gewährung, Urkundenfälschung oder Verletzungen von Dienstgeheimnissen vorgeworfen.

System der Bevorzugung wird kritisiert

Insgesamt geht es um 121 Straftaten zwischen 2014 und 2018. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft sollen die Beschuldigten ein „auf Dauer angelegtes System“ zur Begünstigung von Mandanten der beiden Anwälte betrieben haben, deren Anträge zuvor entweder abgelehnt oder aber so beschieden worden waren, dass daraus ein schlechterer Schutzstatus als zuvor resultierte. Bei neuerlichen Anträgen sollen die Anwälte falsche Angaben etwa zum Herkunftsland oder den Gründen für eine vermeintliche Wiederaufnahme des Verfahrens gemacht haben.

Motiv basiert mutmaßlich auf „tiefer Verehrung“

Laut „Spiegel“ soll die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle insgesamt 95 Straftaten begangen haben. Als Motiv vermute die Staatsanwaltschaft demnach eine besondere Nähe zu dem ebenfalls angeklagten Hildesheimer Anwalt, für den sie eine tiefe, an Verehrung grenzende Zuneigung empfunden habe, berichtete das Magazin unter Berufung auf die Anklageschrift.

Staatsanwaltschaft beantragt Berufsverbot

Für die Prüfung der Anklageschrift und die etwaige Eröffnung eines Strafprozesses ist das Bremer Landgericht zuständig. Nach Informationen des „Spiegel“ hat die Bremer Staatsanwaltschaft beim Landgericht inzwischen ein vorläufiges Berufsverbot gegen die beiden angeklagten Juristen beantragt. (AFP)

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