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Zu den weiter nötigen Schutzmaßnahmen zählen für die Länder 2- und 3G-Regeln.

© Robert Michael/dpa

Müller sieht mehrere Möglichkeiten: Länder fordern auch für die Zukunft bundeseinheitliche Corona-Regeln

Aber 25. November läuft die epidemische Lage von nationaler Tragweite aus. Die Länder pochen aber weiter auf einen einheitlichen Rechtsrahmen für Auflagen.

Die Ministerpräsidenten wollen weiterhin einen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen zur Absicherung von Corona-Schutzmaßnahmen. Vorsicht und Schutzmaßnahmen seien weiter geboten, begründete der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), Nordrhein-Westfalens Regierungschef Armin Laschet (CDU), am Freitag den Beschluss zum Ende der Jahrestagung in Königswinter.

Angesichts eines markanten Anstiegs der Neuinfektionszahlen in den vergangenen Tagen hätten die Ministerpräsidenten darauf reagiert, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) es infrage gestellt habe, die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 25. November hinaus zu verlängern.

„Wir brauchen eine Regelung, wir brauchen eine sichere Rechtsgrundlage, damit auch niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen in den kommenden Herbst- und Wintermonaten möglich sind“, beschrieb Laschet die Position der MPK. Dazu zählten etwa die sogenannten 2- und 3G-Regeln, Masken, Abstand, Lüften sowie Kontaktdatenerhebungen. „3G“ steht für Geimpfte, Genesene und Getestete.

„Wenn jedes Land das selbst festlegen muss, führt das zu Verwerfungen“, mahnte Laschet. „Deshalb ist eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich.“ Die Länderchefs erwarteten, dass der Bundestag gemeinsam mit der scheidenden und der entstehenden Bundesregierung sowie den Ländern bis zum 25. November Klarheit schafften. Die Länder hätten dann auch noch eigene Regeln zur Umsetzung. „Aber die prinzipielle Option, die muss durch Bundesrecht hergestellt werden.“

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Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist die Grundlage für Verordnungen und zentrale Corona-Maßnahmen in Deutschland. Zwar haben die Länder auch die Möglichkeit, solche Maßnahmen über Beschlüsse ihrer Landesparlamente aufrechtzuerhalten. Mehrere Ministerpräsidenten warnten aber am Rande der MPK vor einem „Flickenteppich“ und damit verbundener mangelnder Akzeptanz.

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„Wir waren uns heute doch sehr einig, dass wir kein Risiko eingehen sollten, dass mit Auslaufen der epidemischen Lage auf einmal uns Rechtsgrundlagen für gegebenenfalls noch erforderliche Maßnahmen fehlen“, sagte der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD). Es gebe mehrere Möglichkeiten. „Das kann eine Verlängerung der jetzigen Situation sein. Das kann eine Übergangsregelung sein. Das kann eine besondere Beschlussfassung sein, wo einzelne Maßnahmen nochmal aufgezählt sind, die wir in de Ländern umsetzen können.“

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Spahn plant nach Angaben eines Ministeriumssprechers keinen Vorstoß für eine weitere bundesweite Regelung nach einem möglichen Auslaufen der nationalen Corona-Notlage. „Der Ball liegt jetzt nicht bei uns im Haus, sondern in den Fraktionen und im Parlament“, sagte der Sprecher am Freitag in Berlin. Spahn habe betont, dass er fachlich beratend zur Seite stehe, wenn das gewünscht sei.

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Zudem forderten die Ministerpräsidenten den Bund auf zu prüfen, wie die Fälschung von Impf,- Genesenen- und Testbescheinigungen lückenlos strafrechtlich geahndet werden könne. Dies sei ein Problem, sagte Müller. Nach den Ergebnissen einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes gab es bundesweit inzwischen mindestens hunderte Fälle von Betrug mit falschen sogenannten Gesundheitszeugnissen. Einige Länder beobachten sogar einen regelrechten Handel mit Fälschungen von Impfzertifikaten.

Das Strafrecht weist nach Einschätzung auch der Justizminister der Länder aber Lücken auf, die die Ahnung solcher Fälschungen erschwert. Es brauche hier Rechtssicherheit und Sanktionen, betonte Müller. Zuständig für die Prüfung und gegebenenfalls Änderung der Rechtslage wäre das Bundesjustizministerium. (dpa, Reuters, epd)

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