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Der wegen Kindesmissbrauchs angeklagte Lebensgefährte (rechts) und die angeklagte Mutter

© Patrick Seeger/dpa

Missbrauchsfall Staufen: Wenn Mutterliebe nur eine Illusion ist

Der Kindesmissbrauchsfall von Staufen ist für die Gesellschaft ein Extremfall. Er hebt akute Defizite in unerträglicher Schärfe ins Licht. Ein Kommentar.

Von Caroline Fetscher

Albträume werden nicht nur die Kinder haben, deren Martyrium als „Fall Staufen“ in die Rechtsgeschichte eingeht. Im Vorfeld des Prozesses, bei dem am Dienstag in Freiburg das Urteil gesprochen wurde, hatten in sämtlichen beteiligten Institutionen Erwachsene versagt, ob im Jugendamt, in der Bewährungshilfe oder am Familiengericht. Ihr Tun und Unterlassen dürfte auch bei ihnen für unruhigen Schlaf sorgen.

Zwei Kinder, ein Junge ab seinem achten Lebensjahr und ein Mädchen im Alter von drei, waren im Darknet feilgeboten worden: Kinder als Sexspielzeug für Erwachsene. Parat gehalten wurde die lebende „Ware“ im Schwarzwald, Anbieter waren die Mutter des Jungen und deren Lebensgefährte, ein vorbestrafter Pädokrimineller. Überregional vertrieb das Paar zudem Videos der gefilmten Vergewaltigungen.

Im März 2017 war der Sohn einen Monat lang in Obhut genommen worden, doch eine Freiburger Richterin hatte ihn zurückgereicht an die klagende Mutter. Diese sollte ein Auge darauf haben, dass ihr Partner „keine Freizeitaktivitäten“ mit dem Kind unternehme. Als hätten Mütter weder Aggression noch Triebstärke, scheint es oft noch undenkbar, Frauen, die die Kinder geboren haben und ihnen Urvertrauen vermitteln sollen, als Täterinnen in Betracht zu ziehen. Diese Vorstellung kollidiert mit dem Mythos Mütterlichkeit. Noch im jetzt ergangenen Urteil, das gegen den Mittäter härter ausfällt als gegen die Mutter, könnte ein solcher Wunschrest mitschwingen.

Bei Familiengerichten herrscht das Trugbild prinzipiell wohlwollender Eltern

Generell herrscht, so der Familienrechtler Ludwig Salgo, an Familiengerichten wie Jugendämtern eine fatale „friendly parent illusion“, das Trugbild prinzipiell wohlwollender Eltern, das vor allem die biologische Elternschaft idealisiert. Statistiken belegen jedoch, dass Kinder 90 Prozent aller sexualisierten Gewalttaten und Misshandlungen im familiären Umfeld erfahren. Nicht nur durch Väter und Onkel, auch durch Mütter, Tanten, Großmütter. Gleichwohl entscheiden Gerichte häufig für die Mütter, als ließen sie sich statt von der Statistik von dem Spruch „Mutti ist die Beste“ leiten, wie er auf Kaffeebechern oder Lebkuchenherzen steht. So kommt es oft zum destruktiven Drehtüreffekt zwischen Heimen, Pflegschaften und Elternobhut, der die Psyche von Kindern zerreißt.

Katastrophal ist bei alledem die Tatsache, dass sich die Justizminister der Länder, zuletzt erneut Anfang 2018, gegen verpflichtende Fortbildungen für Familienrichter aussprechen. Vielmehr sollten sie „neutral“ urteilen können, unvorbelastet durch fachliche Kenntnisse und Erkenntnisse. In diesem Vakuum der Ignoranz verhallten bisher sogar die Argumente der bundesweit besten Fachleute wie Ludwig Salgo oder Jörg Fegert, Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Wenn für Konkursrecht Fortbildungen bindend seien, erläutert Fegert, sei das auch im Familienrecht möglich.

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Richterinnen und Richter räumen teils selber ein, fachlich unvorbereitet zu sein, darauf angewiesen, sich zu Kinderpsychologie, Bindungsverhalten oder Familiendynamik irgendwie etwas zusammenzulesen. Für eine „Qualitätsoffensive in der Familiengerichtsbarkeit“ plädiert daher auch Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Sollen Gerichte das in der Verfassung verankerte staatliche Wächteramt über das Kindeswohl verantwortlich wahrnehmen, erklärt er, dann müssen sie entsprechend mit Personal und Wissen ausgestattet sein.

Menschliche Elternschaft beruht nicht auf genetischen Programmen wie bei brütenden Vögeln oder Kälber säugenden Kühen. Menschliche Elternschaft benötigt Kulturtechniken, sie muss sozial erlernt werden. Misslingt das, greift der gesetzliche Auftrag der Verfassung. „Staufen“ ist für die Gesellschaft der Extremfall, der akute Defizite in unerträglicher Schärfe ins Licht hebt. Wie unter einem Brennglas können Politik und Behörden an diesem Fall die Mängelliste im Kinderschutz ablesen – und tätig werden.

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